Samstag, 19. April 2025

Europäischer GerichtshofDie Grenzen der Ökostromförderung

[02.07.2014] EU-Staaten sind nicht verpflichtet, erneuerbare Energien zu fördern, die in anderen Ländern der Gemeinschaft produziert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am gestrigen Dienstag (1. Juli 2014) entschieden.
Der Europäische Gerichtshof hat sich gegen ein generelles Recht auf grenzüberschreitende Förderung von erneuerbaren Energien ausgesprochen.

Der Europäische Gerichtshof hat sich gegen ein generelles Recht auf grenzüberschreitende Förderung von erneuerbaren Energien ausgesprochen.

(Bildquelle: Gerichtshof der Europäischen Union)

Sind EU-Staaten verpflichtet, erneuerbare Energien über Ländergrenzen hinweg zu fördern? Die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg meinen Nein, und erteilten damit der Klage der finnischen Gesellschaft Ålands Vindkraft am gestrigen Dienstag (1. Juli 2014) eine Absage. Das Unternehmen exportiert seinen Strom vom Windpark Oskar nach Schweden und wollte diesen nach dortigen Fördersätzen vergütet bekommen. Laut EuGH wurde der Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass solche Zertifikate nur Betreibern von Erzeugungsanlagen zugeteilt werden könnten, die sich in Schweden befänden. Es bestehe kein Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit, da nationale Fördersysteme nach der geltenden Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klima- und Energieziele erforderlich sind. Der EuGH machte darüber hinaus deutlich, dass grüner Strom nur noch schwer nachweisbar ist, sobald er ins Netz eingespeist wurde.
Für Deutschland und die Energiewende hat das Urteil weitreichende Konsequenzen. Ausländischen Ökostromproduzenten bleibt der Anspruch auf Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verwehrt. Für Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) eine positive Nachricht: „Ich begrüße dieses Urteil sehr. Der Europäische Gerichtshof gibt ein klares und deutliches Signal für die weitere Förderung erneuerbarer Energien in Europa.“ Das Urteil schaffe Rechtssicherheit für die erforderlichen nationalen Fördersysteme. „Ich gehe davon aus, dass der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG jetzt nichts mehr im Wege steht“, so der Minister. Auch der niedersächsische Energie- und Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt das Urteil: Die Mitgliedstaaten müssten weiter­hin in der Lage sein, die Zusammensetzung des Energiemixes auf ihrem Territorium selbst zu steuern. Dieser Ansicht kommt auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) entgegen. Die Sorge, dass das EuGH-Urteil zu einer unkoordinierten Öffnung der nationalen Fördersysteme führen könnte, sei erfreulicherweise nicht bestätigt worden. Die Ökostromförderung bleibe vorerst eine nationale Angelegenheit.





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