Freitag, 22. November 2024

Netzentwicklungspläne 2030CSU kritisiert zweite Entwürfe

[04.05.2017] Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die zweiten Entwürfe des Netzentwicklungsplans und des Offshore-Netzentwicklungsplans 2030 veröffentlicht. Alternativen zur Entlastung des Netzknotens Grafenrheinfeld haben darin nicht überzeugt. Bayern mahnte derweil eine umweltfachliche Bewertung der Maßnahmen an.
Die Bayerische Staatsministerin für Wirtschaft und Medien

Die Bayerische Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Ilse Aigner (CSU) pocht beim Netzausbau weiterhin auf Alternativen.

(Bildquelle: CSU)

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW haben heute die zweiten Entwürfe des Netzentwicklungsplans (NEP) 2030 und des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) 2030 der Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben. Wie die ÜNB melden, sind in die zweiten Entwürfe Anregungen aus der öffentlichen Konsultation zu den ersten Entwürfen von NEP und O-NEP 2030 eingeflossen. Die Konsultation wurde vom 31. Januar bis 28. Februar 2017 durchgeführt. Insgesamt zählten die ÜNB 2.116 Stellungnahmen zum NEP und 17 zum O-NEP.
Der neue Entwurf gibt den Netzverstärkungsbedarf auf Bestandstrassen je nach Szenario mit 7.600 bis 8.500 Trassenkilometern an. Der Ausbaubedarf neuer Leitungstrassen liege bei rund 3.600 Kilometern, wovon 2.400 Kilometer Gleichstromverbindungen sind. Für das Gesamtvolumen der Investitionen veranschlagen die Übertragungsnetzbetreiber je nach Szenario zwischen 32 und 34 Milliarden Euro. Der vorläufigen Berechnung liege dabei die Annahme zugrunde, dass die Gleichstromverbindungen DC1 (Emden Ost-Osterath) sowie DC3-5 (Brunsbüttel-Großgartach) vollständig als Erdkabel ausgeführt werden.
Den Bedarf für den Ausbau des bestehenden Offshore-Netzes geben die ÜNB mit 850 Kilometern an. Der Zubau-Bedarf liege bei 2.277 Kilometern. Das Gesamtvolumen der Investitionen belaufe sich auf rund 17 Milliarden Euro bis 2030 und auf rund 24 Milliarden Euro bis 2035.
Im zweiten Entwurf des NEP haben die ÜNB zudem im Rahmen einer Prüfung von Alternativen für die Projekte P43 (Mecklar/Hessen-Grafenrheinfeld) und P44 (Altenfeld/Thüringen-Grafenrheinfeld) eigenständige Netzanalysen mit den Alternativen P43mod (Mecklar/Hessen nach Urberach/Hessen) und P44mod (Altenfeld/Thüringen-Ludersheim) durchgeführt. Die ursprünglichen Maßnahmen P43 und P44 hätten sich dabei als netztechnisch effizienter erwiesen.

Aigner: P44, P44mod und P43 kommen nicht infrage

Massive Kritik kam aus Bayern. Die bayerische Wirtschafts- und Energieministerin Ilse Aigner (CSU) ließ wissen: „Die Haltung der bayerischen Staatsregierung ist klar: Wir lehnen die Wechselstromprojekte P44 und P44mod sowie P43 weiterhin entschieden ab.“ Die Ministerin berief sich dabei unter anderem auf die energiepolitische Vereinbarung vom 1. Juli 2015. Infolge der Vereinbarung wurden die Alternativen P43 und P44mod überhaupt erst entwickelt. Entsprechend blieb die Wirtschaftsministerin dabei: Der Netzknoten Grafenrheinfeld müsse unbedingt entlastet werden. Selbst die Alternative P44mod komme nicht in Betracht. Aigner: „Wir werden weiterhin auf eine punktgenaue Einhaltung der Vereinbarung vom Juli 2015 drängen und uns in politischen Verhandlungen auf Bundes- und Länderebene dafür einsetzen, dass das Projekt P43 und die Maßnahmen P44 und P44mod nicht kommen. Wir fordern die Bundesnetzagentur auf, neben rein netztechnischen Erwägungen auch umweltfachliche Kriterien in die Bewertung der Maßnahmen einzubeziehen.“ Das Projekt P43 widerspreche zudem dem Grundsatz Netzoptimierung vor Netzausbau. Die Alternative P43mod sei durch die vorgesehene Aufrüstung einer bestehenden Leitung in Hessen eindeutig vorteilhafter. Schließlich gehe es beim Netzausbau auch darum, eine faire Lastenverteilung zu erreichen. „Es kann nicht sein, dass Bayern die Last überwiegend alleine schultert“, erklärte Aigner.
Die Bundesnetzagentur wird in den kommenden Monaten den ihr vorgelegten Entwurf prüfen. Bevor der NEP 2030 abschließend von der BNetzA bestätigt wird, wird es eine weitere Konsultation geben. Veränderungen gegenüber dem NEP 2024 sind dann vom Bundesgesetzgeber im Bundesbedarfsplan zu beschließen.





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