WindenergieChance für die Klimaziele
Im Dezember 2021 hat die neue Bundesregierung offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Die Ampelkoalition von SPD-Kanzler Olaf Scholz sieht sich mit der Beschleunigung der Energiewende in Deutschland einer gewaltigen Aufgabe gegenüber. Der Koalitionsvertrag und die ersten konkreten Maßnahmen der Regierung weisen aber in die richtige Richtung.
Ehrliche Eröffnungsbilanz
Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, hat in seiner Eröffnungsbilanz Klimaschutz wenig Zweifel daran gelassen, wie es in Deutschland um die Energiewende steht: nicht gut. Die ehrliche Eröffnungsbilanz ist zugleich die Schlussbilanz des scheidenden Ministers Peter Altmaier (CDU). Die Zahlen waren dramatisch. Der Zubau brach von durchschnittlichen 4.500 Megawatt (MW) zwischen 2014 und 2017 auf unter 1.000 MW im Jahr 2019 ein. Ein massiver Beschäftigungsabbau war die Folge, der die gesamte Wertschöpfungskette traf. Trotzdem fehlte ein aktiver Befreiungsschritt für die Windenergie.
Aus eigener Kraft erholt
In den vergangenen zwei Jahren gelang es der Branche, sich aus eigener Kraft aus dem Tal herauszuarbeiten. Der Zubau erholt sich, bleibt aber schwach. Im Jahr 2021 wurden fast 2.000 MW Leistung neu installiert. Realistische Schätzungen gehen von einem Zubau zwischen zweieinhalb und drei Gigawatt für das Jahr 2022 aus. Das wird nicht genug sein, um die Ziele im Klimaschutz zu erreichen. Umso wichtiger, dass die Bundesregierung nun deutlich unterstreicht, die Hemmnisse und Blockaden schnell beseitigen zu wollen. Klimaschutzminister Robert Habeck hat klar umrissen, wie es gelingen wird, bis zum Jahr 2030 80 Prozent des deutschen Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken: Der Zubau der Windenergie an Land muss deutlich und schnell steigen.
Dafür sollen zwei umfangreiche Gesetzespakete das Fundament legen. Kern des ersten Maßnahmenbündels, das so genannte Osterpaket, soll die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bilden. Wichtigster Punkt im Hinblick auf die Beschleunigung wird sein, die erneuerbaren Energien als Gut des öffentlichen Interesses zu definieren. Damit werden Abwägungsprozesse bei Flächenausweisungen innerhalb von Genehmigungsverfahren oder bei gerichtlichen Überprüfungen klarer und mit einer Priorität für die Energiewende versehen. Klar ist auch, dass das EEG neue Ausschreibungsmengen definiert, die Bürgerenergie stärkt und die kommunale Beteiligung verbessert.
Flächenpotenziale entfesseln
Parallel sollen Blockaden durch die Deutsche Flugsicherung und militärisches Radar beendet werden. Allein militärische Belange blockieren aktuell mehr als 4.400 MW Windenergieleistung. Oft sogar in Flächen, die bereits für die Windenergienutzung ausgewiesen sind. Eine direkte und unbürokratische Abstimmung der beteiligten Ressorts könnte hier schnell Flächenpotenziale entfesseln und Projekte genehmigungsfähig machen.
Für das Sommerpaket wird ein Bündel komplexerer Maßnahmen erwartet. Insbesondere die im Koalitionsvertrag zugesagten zwei Prozent Landesfläche für die Windenergie an Land sollen hier umgesetzt werden. Für den Bundesverband WindEnergie steht dabei fest: Kein Bundesland soll sich aus der Verantwortung nehmen können. Insbesondere angesichts des deutlich ausgeprägten Nord-Süd-Gefälles ein überfälliger, regulativer Schritt. Der Verband hat in seinem Aktionsprogramm für die 20. Legislaturperiode bereits einen möglichen Weg aufgezeigt, wie diese Regelung rechtssicher erfolgen könnte.
Fragen des Artenschutzes
Ebenfalls im Sommerpaket sollen die Fragen des Artenschutzes geklärt werden. Während sich die Populationen der als besonders windsensibel eingestuften Arten stabil oder deutlich positiv entwickeln, wird der Artenschutz mehr und mehr von den Gegnern der Windenergie missbraucht. Hier sieht der Koalitionsvertrag unter anderem eine Standardisierung der Artenschutzbestimmungen sowie die Einführung von Signifikanzschwellen vor. Eine bundeseinheitliche Regelung wird ein unerlässlicher Beitrag sein, um den Natur- und Artenschutz mit dem Klimaschutz zu versöhnen.
Zusätzlich will die Bundesregierung im Planungs- und Genehmigungsrecht einen Durchbruch schaffen. Im Wahlkampf zog sich das Thema durch alle Parteien, Scholz forderte eine Verkürzung der Genehmigungsdauer für Windenergieanlagen auf sechs Monate. Angesichts der aktuellen durchschnittlichen Dauer von bis zu sechs Jahren wäre allerdings schon eine Halbierung dieser Zeit ein Gewinn.
Die Bundesregierung legt vor, der Bundesrat wird an vielen Stellen mitentscheiden können und Brüssel muss mindestens beim EEG zustimmen. Deshalb braucht es jetzt Tempo, um am 1. Januar 2023 mit einem erneuerten Rechtsrahmen durchstarten zu können. Der Leistungsträger Windenergie wird gebraucht, um Haushalten, Verkehr, Gewerbe und Handel, Unternehmen und Industrie den Weg zur Klimaneutralität zu erleichtern.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die neue Bundesregierung eine ehrliche Analyse der Problemfelder beim Ausbau der erneuerbaren Energien gestartet und wirkungsvolle Gegenmaßnahmen formuliert hat. Nun gilt es, Segel zu setzen und Kurs zu halten. Die Windenergiebranche steht bereit und wird die Bundesregierung hierbei unterstützen.
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Dieser Beitrag ist in der Ausgabe März/April 2022 von stadt+werk erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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