Energiesteuer- / StromsteuergesetzBundesregierung beschließt Änderung
Das Bundeskabinett hat jetzt den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Laut dem Bundesfinanzministerium ist es das Ziel, die nationalen Steuerbegünstigungen an das im Jahr 2014 novellierte EU-Beihilferecht und die EU-Energiesteuerrichtlinie anzupassen. Außerdem werde im Stromsteuerrecht den Erfordernissen der technologischen Entwicklungen Rechnung getragen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Wesentliche Änderungen sind:
Elektro- und Plugin-Hybridfahrzeuge, die im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden, werden in Bezug auf Steuerbegünstigungen Oberleitungsomnibussen und dem Schienenverkehr gleichgestellt.
Die Steuerbegünstigung für das als Kraftstoff verwendete Erdgas CNG/LNG wird über das Jahr 2018 hinaus bis 2026 verlängert. Ab 2024 sollen die Vergünstigungen aber sukzessive verringert werden.
Die Steuerbegünstigung für Flüssiggas oder Autogas LPG wird hingegen 2018 auslaufen. Damit entspreche man der Empfehlung eines Gutachtens vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu).
Die Steuerbefreiungen für Strom aus Kleinanlagen und aus erneuerbaren Energieträgern bleiben unverändert.
Lob aus allen Reihen:
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet den Beschluss als wichtiges Signal für die Erdgas-Mobilität und kleine Stromerzeuger. Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sagt: „Die langwierigen Diskussionen haben sich gelohnt: Die Bundesregierung wird keine unnötigen Steuerverschärfungen durchsetzen. Das gilt insbesondere für die Steuerbefreiung der kleinen Stromerzeugungsanlagen sowie für Strom aus erneuerbaren Energieträgern.“ Als Branchenverband habe man sich dafür stark gemacht, dass steuerbare und flexible dezentrale Stromerzeuger, wie etwa Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, weiter von der Steuer befreit werden.
Auch die Verlängerung der Energiesteuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff sei ein klares Signal. Kapferer: „Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge stoßen rund 25 Prozent weniger CO2 als Benzinfahrzeuge und etwa 90 Prozent weniger Stickoxide als Dieselfahrzeuge aus. Außerdem produzieren sie nahezu keinen Feinstaub.“ Im Bereich Erdgasmobilität sei die Branche in Vorleistung gegangen, um so wichtiger sei es, dass Unternehmen endlich wieder Planungssicherheit haben.
Auch Horst Seide, Präsident des Fachverbands Biogas, hält den Beschluss des Bundeskabinetts für längst überfällig: „Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird die Steuerermäßigung für Biomethan als Kraftstoff endlich verlängert. Damit wird eine wichtige Forderung des Fachverbandes Biogas erfüllt.“ Weitere Schritte wie eine Biomethanquote für Kraftstoffe seien jedoch nötig. Dabei fordert der Fachverband Biogas für Deutschland eine Quote von mindestens 0,15 Prozent. Diese entspreche in etwa dem heutigen Marktgeschehen. Denn: Schon heute bringe es Biomethan auf einen Anteil von rund 20 Prozent am Kraftstoffabsatz für Erdgasfahrzeuge.
Auch die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) koordinierte Initiative Erdgasmobilität und die LNG-Taskforce begrüßen die Verlängerung der Energiesteuerermäßigung für Erdgas und Biomethan als Kraftstoff bis Ende 2026. Nun müssten Parlament und Bundesrat das Energiesteuergesetz zügig beschließen, heißt es in einer Pressemitteilung. Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung, sagt: „Der Beschluss ist ein viel zu spätes, aber dennoch wichtiges Signal für die Verbraucher und eine bedeutende Voraussetzung für weitere Investitionen in Erdgasfahrzeuge sowie den Ausbau von Infrastruktur.“ Auch Kuhlmann spricht von notwendigen flankierenden Maßnahmen, um den Markthochlauf von CNG und LNG zu stabilisieren. In den vergangenen zwei Jahren haben laut der Initiative sowohl die niedrigen Preise für Diesel und Benzin aber auch die Ungewissheit über die geplante Verlängerung der Energiesteuerermäßigung zumindest zu einem Rückgang des Erdgas-Fahrzeugabsates und der Erdgas-Tankstellen geführt. Ziel müsse es jedoch sein und das sei auch die Maßgabe der Bundesregierung, den Erdgas- und Biomethananteil von derzeit 0,35 auf vier Prozent zu steigern. Auch verlange die EU-Richtlinie über den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe den Aufbau einer Mindestinfrastruktur für CNG und LNG bis 2020.
http://www.bdew.de
http://www.biogas.org
http://www.erdgasmobilitaet.info
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