Freitag, 22. November 2024

BMWKBEW gestartet

[22.09.2022] Ab sofort können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Anträge für die erneuerbare Wärmeerzeugung gestellt werden. Bis zum Jahr 2026 stehen hierfür drei Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zur Umstellung der Fernwärme auf erneuerbare Energien ist jetzt in Kraft getreten. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitteilt, stehen bis zum Jahr 2026 rund drei Milliarden Euro für die erneuerbare Wärmeerzeugung etwa aus Geothermie, Solarthermie und den Einsatz von Großwärmepumpen sowie weitere Wärmenetzinfrastruktur zur Verfügung. Die BEW unterstütze den Bau neuer Wärmenetze mit mindestens 75 Prozent erneuerbaren Energien und Abwärme und die Dekarbonisierung bestehender Netze.
Vor allem in Städten sei der Anschluss an die zunehmend klimaneutrale Fernwärme der entscheidende Weg, um von Öl- und Gasheizungen wegzukommen. Und gerade im ländlichen Raum entstünden auch neue klimafreundliche Nahwärmenetze, die alte Ölheizungen oder Gasthermen in den Gebäuden ersetzen.
Die Förderung richtet sich unter anderem an Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Stadtwerke und eingetragene Vereine/Genossenschaften, die über die neue Förderung Zuschüsse für Investitionen in Wärmenetze erhalten können. So könne künftig beispielsweise eine Kommune oder eine Genossenschaft Zuschüsse erhalten, wenn diese ein Nahwärmenetz im Neubaugebiet errichtet oder ein Stadtwerk das bisher über Kohle-KWK betriebene Fernwärmenetz auf erneuerbare Energien und Abwärme umstellt.

Zur Förderung im Einzelnen

In einem ersten Schritt würde eine Projektphase Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme gefördert.
Kernstück der BEW sei dann in einem weiteren Schritt die Förderung von Investitionen und teilweise sogar Betriebskosten, wenn die in den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Die Investitionskostenförderung erfolge in Höhe von maximal 40 Prozent der Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Fördergegenstände seien unter anderem Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Tiefe Geothermie, Solarthermie, Großwärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme, Biomasse), die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeverteilung und Optimierung des Netzbetriebs.
Für die Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen werde zusätzlich eine Betriebskostenförderung über einen Zeitraum von zehn Jahren gewährt. Für schnell realisierbare Einzelmaßnahmen, also Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen, könne zudem eine Investitionskostenförderung nach vereinfachten Anforderungen beantragt werden, es sei also keine Machbarkeitsstudie oder kein Transformationsplan erforderlich.
Förderanträge könnten ab sofort über die Internet-Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel von 2,98 Milliarden Euro sollen bis 2030 die Installation von durchschnittlich bis zu 681 Megawatt erneuerbarer Wärmeerzeugungsleistung pro Jahr gefördert und Investitionen von durchschnittlich rund 1.174 Millionen Euro jährlich angestoßen werden.



Stichwörter: Wärmeversorgung, BEW, BMWK


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