Mittwoch, 16. April 2025

BGH-UrteilBetreiber haftet für Spannungsschäden

[18.03.2014] Für Schäden, die aufgrund von Überspannungen im Netz entstanden sind, haftet der Netzbetreiber. Ein entsprechendes Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) gefällt.

Betreiber haften für Schäden, die aufgrund von Überspannungen im Netz entstanden sind. Ein entsprechendes Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Februar 2014 gefällt. Nach einer Störung in seinem Wohnviertel ist laut BGH im Hausnetz des Klägers eine Überspannung aufgetreten. Dadurch seien mehrere Elektrogeräte und die Heizung beschädigt worden. Der beklagte Betreiber eines kommunalen Stromnetzes hafte aufgrund der verschuldensunabhängigen (Gefährdungs-) Haftung nach § 1 Absatz 1 des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Gemäß § 2 sei neben beweglichen Sachen auch Elektrizität ein Produkt im Sinne dieses Gesetzes. Die Elektrizität habe aufgrund der Überspannung einen Fehler gemäß § 3 Absatz 1 ProdHaftG aufgewiesen, der die Schäden an den Elektrogeräten und der Heizung, also an üblichen Verbrauchsgegenständen des Klägers, verursacht habe. Der Abnehmer muss laut BGH mit solchen übermäßigen Spannungsschwankungen nicht rechnen. Der beklagte Netzbetreiber sei gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 ProdHaftG auch als Hersteller des fehlerhaften Produkts Elektrizität anzusehen. Das ergibt sich laut dem Urteil daraus, dass der Betreiber Transformationen auf eine andere Spannungsebene – die Niederspannung für die Netzanschlüsse von Endverbrauchern – vornimmt. Dadurch werde die Eigenschaft des Produkts Elektrizität durch den Stromnetzbetreiber in entscheidender Weise verändert, weil es nur nach der Transformation für den Letztverbraucher mit den üblichen Verbrauchsgeräten nutzbar ist. Ein Fehler des Produkts habe auch zu dem Zeitpunkt vorgelegen, als es in den Verkehr gebracht wurde. Grund: Ein Inverkehrbringen des Produkts Elektrizität erfolgt erst mit der Lieferung des Netzbetreibers über den Netzanschluss an den Anschlussnutzer. Wie der Meldung weiter zu entnehmen ist, kam es aufgrund einer Unterbrechung von zwei so genannten PEN-Leitern zu der Überspannung.





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