Strom- und GaspreisanalyseBDEW regt Entlastungsmaßnahmen an
Wie die hohen Preise im Energiegroßhandel die Verbraucherpreise für Strom und Gas angehoben haben, zeigt eine aktuelle Analyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Demnach liegt der Durchschnitt der aktuellen Stromtarife für Haushaltskunden hierzulande im bisherigen Jahresmittel bei 37,14 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Das sind 15,5 Prozent mehr als im Jahresmittel 2021 (2021: 32,16 ct/kWh). Kleine und mittlere Industriekunden müssen 2022 im Durchschnitt bislang 31,36 ct/kWh und damit fast 50 Prozent mehr als im vergangenen Jahr bezahlen (Jahresmittel 2021: 21,38 ct/kWh). Für Gas zahlen Haushalte in Einfamilienhäusern (Jahresverbrauch von 20.000 kWh) derzeit durchschnittlich 13,77 ct/kWh (Jahresmittel 2021: 7,06 ct/kWh) und auch Haushalte in Mehrfamilienhäusern (Jahresverbrauch von 80.000 kWh beziehungsweise 13.333 kWh/pro Wohnung) müssen mit im Schnitt 13,26 ct/kWh etwa doppelt so viel bezahlen wie im Durchschnitt des vergangenen Jahres (Jahresmittel 2021: 6,47 ct/kWh).
Extrem gestiegene Beschaffungskosten
„Die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Strom und Gas zahlen müssen, sind in den vergangenen Monaten extrem gestiegen“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Seit Beginn des vergangenen Jahres haben sich die Großhandelspreise für Strom vervierfacht, die für Gas fast verfünffacht. Aufgrund langfristiger Beschaffungsstrategien der Energieversorger über mehrere Jahre kommen die Preisentwicklungen an den Großhandelsmärkten nur mit Verzögerung bei den Kundinnen und Kunden an. Je länger das Preisniveau hoch bleibt, desto mehr werden sich die Großhandelspreise jedoch in den Tarifen niederschlagen und diese auch auf längere Sicht beeinflussen.“
Abschaffung der EEG-Umlage reicht nicht
Um die Belastung der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu dämpfen, müsse die Bundesregierung nun weitere Maßnahmen ergreifen. „Angesichts des nie da gewesen Preisniveaus auf den Energiemärkten ist klar: Die Abschaffung der EEG-Umlage allein kann die extrem gestiegenen Beschaffungskosten nicht abfedern. So sollte die Bundesregierung zum Beispiel die Senkung der Stromsteuer auf das europäisch zulässige Mindestmaß und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas von 19 auf 7 Prozent prüfen. Auch das im Koalitionsvertrag angekündigte Klimageld sollte weiter vorangetrieben und durch eine Energiekostenkomponente ergänzt werden.“
Gleichzeitig sollte die Bundesregierung stärker darüber informieren, wie Haushalte effizienter mit Energie umgehen und so Strom und Gas einsparen können, fordert die BDEW-Hauptgeschäftsführerin. „Energiesparen senkt nicht nur die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern trägt auch dazu bei, dass unsere Gasspeicher befüllt werden und damit für eine Engpasssituation vorgesorgt werden kann.“
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