Montag, 25. November 2024

BundesnetzagenturAusschreibungsergebnisse zu Bioenergie

[05.06.2023] Die jetzt veröffentlichten Zuschläge für Biomasseanlagen und Biomethangasanlagen der Bundesnetzagentur zeigen: Die Biomasseausschreibung war stark überzeichnet, während für Biomethananlagen keine Gebote eingereicht wurden.

Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Zuschläge der Ausschreibungen für Biomasseanlagen sowie für Biomethangasanlagen zum Gebotstermin 1. April 2023 bekanntgegeben. Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, wird Biomasse vor Ort in Biomasseanlagen zu Stromerzeugung genutzt. Im Unterschied dazu werde in Biomethananlagen Biogas zur Stromerzeugung eingesetzt, das an anderer Stelle ins Erdgasnetz eingespeist worden ist. Die Biomasseausschreibung sei deutlich überzeichnet gewesen. Für Biomethananlagen seien keine Gebote eingereicht worden.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, erläutert: „Erstmals seit Einführung der Biomasseausschreibungen übersteigt die eingereichte Gebotsmenge das ausgeschriebene Volumen. Noch nie wurden in einer Ausschreibungsrunde mehr Gebote eingereicht. Die Gebote beziehen sich überwiegend auf die Erlangung einer Anschlussförderung für bestehende Biomasseanlagen.“
Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilt wurden, in der Ausschreibung für Biomasseanlage bei einer ausgeschriebenen Menge von 300 Megawatt (MW) 495 Gebote mit einer Gebotsmenge von 532 MW eingereicht. Dabei seien sieben Gebote mit 29 MW auf Neuanlagen entfallen und 488 Gebote im Umfang von 503 MW auf Bestandsanlagen.
Die Bundesnetzagentur habe die Höchstwerte für dieses Ausschreibungssegment vor dem Gebotstermin für Neuanlagen auf 17,67 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und für bestehende Anlagen auf 19,83 ct/kWh angehoben.

271 Gebote erhalten Zuschlag

Im Ergebnis haben 271 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 302 MW einen Zuschlag erlangen können. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 13,60 ct/kWh bis 19,49 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liege in dieser Runde bei 18,92 ct/kWh.
Erstmals hätten in dieser Gebotsrunde die nunmehr beihilferechtlich genehmigten Regelungen für die Südregion Anwendung gefunden. Danach würden zunächst Gebote für Anlagen in der Südregion, die in etwa der Main-Linie entspricht, für eine Zuschlagsmenge von 50 Prozent bevorzugt bezuschlagt. Ziel der Regelung sei es, mehr gesicherte Leistung im Süden zu installieren, um die Systemsicherheit langfristig zu erhalten. Diese bevorzugte Zuschlagsmenge habe voll ausgeschöpft werden können. Es seien insgesamt 130 Gebote im Umfang von 151 MW in der Südregion und 141 Gebote im Umfang von 151 MW außerhalb der Südregion bezuschlagt worden.
Regional betrachtet seien ein Drittel der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern gegangen (108 MW, 107 Zuschläge); folgend von Geboten für Standorte in Niedersachsen (62 MW, 53 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (48 MW, 43 Zuschläge).
24 Gebote hätten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden müssen.
Zum dritten Mal habe die Bundesnetzagentur eine Ausschreibung für Biomethananlagen durchgeführt – also für Biogasanlagen, die ihr Biogas nicht vor Ort erzeugen, sondern an anderer Stelle ins Erdgasnetz eingespeistes Biogas zur Stromerzeugung nutzen.
Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 19 MW seien keine Gebote eingegangen. Das Ausschreibungsvolumen dieser Runde sei vorab von der Bundesnetzagentur reduziert worden, weil eine Unterzeichnung zu erwarten war.





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