BreitbandAufwind für den Breitband-Ausbau
2,7 Milliarden Euro – so viel wird die Bundesregierung in den nächsten Jahren zusätzlich für den flächendeckenden Ausbau der Breitband-Versorgung zur Verfügung stellen. Nötig geworden ist das Bundesförderprogramm zum Breitband-Ausbau, weil Mitte des Jahres 2015 über ein Drittel der deutschen Haushalte keinen Zugang zu Bandbreiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) hatte. Verglichen mit der deutschen Zielsetzung, bis zum Jahr 2018 eine flächendeckende Breitband-Infrastruktur mit einer Download-Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s sicherzustellen, ist diese Zahl alarmierend. Das neue Förderprogramm des Bundes, das Mitte November 2015 mit dem ersten Aufruf zur Antragseinreichung gestartet ist, soll nun sicherstellen, dass dieses Ziel erreicht wird. Zielgruppe des Förderprogramms sind insbesondere Kommunen. Profitieren können die Gebiete in Städten und Gemeinden, in denen sich der Netzausbau derzeit wirtschaftlich alleine nicht rechnet.
Jedes geförderte Infrastrukturprojekt wird vom Bund in der Regel mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. Kombiniert mit anderen EU- oder Landesförderprogrammen, können auf kommunaler Seite bis zu 90 Prozent der Ausgaben übernommen werden, sodass nur noch ein Eigenanteil von 10 Prozent verbleibt. Es gilt eine Bagatellgrenze von 100.000 Euro Fördervolumen pro Projekt. Auch nach oben ist die Summe gedeckelt. Die maximale Fördersumme liegt bei 10 Millionen Euro pro Projekt und kann im Einzelfall durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als Bewilligungsbehörde auf 15 Millionen Euro erhöht werden. Als Ergänzung zur Infrastrukturförderung sieht das Bundesprogramm auch die Förderung von Beratungsleistungen vor. Die Kosten werden bis zu einem Betrag von 50.000 Euro vollständig übernommen.
Modelle der Breitband-Förderung
Im Rahmen der Infrastrukturförderung werden die Wirtschaftlichkeitslückenförderung und das Betreibermodell unterschieden. Ersteres hat zum Ziel, die Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Investors beim Ausbau zu schließen. Das Ausmaß der Lücke wird mithilfe einer Wirtschaftlichkeitsrechnung bestimmt, die alle vorhersehbaren Einnahmen und Kosten für den Netzaufbau und -betrieb enthält. Obwohl letztendlich ein Privatunternehmen Begünstigter ist, muss zunächst die zuständige Kommune die Förderung beantragen. Die Kommune reicht die Förderung jedoch im nächsten Schritt an einen privaten Investor weiter, bei dem es sich auch um ein kommunales Unternehmen handeln kann. Dazu sollte sie, analog zu einer Konzessionsvergabe, ein diskriminierungsfreies Verfahren mit transparenten Kriterien durchführen. Aus Erfahrung wissen viele Kommunen, dass es nicht leicht ist, solche Ausschreibungsverfahren rechtssicher zu gestalten. In diesem Modell bleibt es der Kommune erspart, den Ausbau selbst zu koordinieren. Im Betreibermodell werden die Ausgaben der Kommune gefördert. Dabei sorgt diese selbst dafür, dass die Infrastruktur ausgebaut und betrieben wird. Sie wird also zum Investor und beauftragt im Rahmen einer Ausschreibung die Tiefbauleistungen für den Glasfaserausbau oder die Ausstattung von Leerrohren mit Glasfaserkabeln.
Erfolgreiche Antragstellung
Der Erfolg eines Antrags hängt zunächst von den Antragsvoraussetzungen und damit der generellen Förderfähigkeit ab. Dazu ist zum einen mithilfe eines Markterkundungsverfahrens nachzuweisen, dass ohne Förderung ein wirtschaftlicher Ausbau in den nächsten drei Jahren nicht zu erwarten ist. Zum anderen muss die Wirtschaftlichkeit der beiden Fördermodelle geprüft werden. Eine Studie zu Kosten und Nutzen oder ein Interessenbekundungsverfahren, bei dem der Zuschussbedarf potenzieller Investoren abgefragt wird, liefert die dazu notwendigen Daten. Zudem muss ein Finanzierungsplan vorgelegt werden. Grundvoraussetzung jeder Förderung ist außerdem, dass allen Dienstanbietern in der Betriebsphase ein diskriminierungsfreier Zugang zum Netz gewährt wird. Darüber hinaus ist es entscheidend, im Scoring-Modell der Bewilligungsbehörde eine hohe Bewertung zu erzielen, um sich gegen andere Antragsteller durchzusetzen. Dabei sind unter anderem kurzfristig nicht beeinflussbare Kriterien wie die Einwohnerdichte ausschlaggebend. Allerdings kann beispielsweise über den Einsatz innovativer Verlegetechniken oder über die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen ebenfalls eine höhere Bewertung erreicht werden.
Hilfe über Hotline
Um die Antragstellung zu erleichtern, sollten sich gerade kleinere und mittlere Kommunen externe Unterstützung suchen. Außerdem bietet das Breitband-Büro des Bundes eine Hotline, über die konkrete Fragen gestellt werden können. Begonnen werden sollte in der Regel mit der Definition des Projektgebiets sowie der Durchführung der Markterkundung. Parallel dazu kann ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet werden. Die Antragstellung im Betreibermodell kann parallel zur Ausschreibung des Netzbetriebs erfolgen. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell kann mit der Ausschreibung bereits während der Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag begonnen werden. Der abschließende Bescheid wird erst dann übermittelt, wenn der Netzbetreiber ausgewählt ist. Es gilt zu beachten, dass vor dem Antrag auf Förderung der Infrastruktur noch nicht mit dem eigentlichen Vorhaben begonnen werden darf. Als Maßnahmenbeginn wird im Falle der Wirtschaftlichkeitslückenförderung der Abschluss eines Vertrages mit dem privaten Telekommunikationsunternehmen gewertet. Im Betreibermodell ist dagegen der Abschluss eines Vertrags mit der Baufirma entscheidend. Es gibt allerdings die Möglichkeit, einen einfachen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen.
Jede Kommune sollte sich kurzfristig mit dem Thema Breitband-Ausbau auseinandersetzen und bei Ausbaubedarf nach Möglichkeit die Gelder des Bundes zu nutzen.
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