Samstag, 12. Oktober 2024

ElektromobilitätsgesetzAuf der Überholspur

[25.09.2014] Das Bundeskabinett hat den den Entwurf zum Elektromobilitätsgesetz (EmoG) gebilligt. Für Elektrofahrzeuge gelten ab dem Frühjahr 2015 Sonderregelungen.
Für Elektrofahrzeuge gelten ab dem Frühjahr 2015 Sonderregelungen im Straßenverkehr.

Für Elektrofahrzeuge gelten ab dem Frühjahr 2015 Sonderregelungen im Straßenverkehr.

(Bildquelle: lichtkunst.73 / pixelio.de)

Elektrofahrzeuge sollen es im Straßenverkehr künftig leichter haben: Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch (24. September 2014) den Entwurf zum Elektromobilitätsgesetz (EmoG) gebilligt. Das teilte das Bundespresseamt mit. Demnach sollen ab dem Frühjahr 2015 Sonderrechte für Elektrofahrzeuge gelten. Die Kommunen erhalten mit dem Gesetz unter anderem die Möglichkeit, Parkplätze an Ladesäulen für die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu reservieren oder kostenlose Parkplätze anzubieten. Auch eine Nutzung der Busspur ist denkbar. Zudem will die Bundesregierung durch steuerliche Anreize und Investitionen in die Forschung zum Kauf eines Elektrofahrzeuges anregen: Wer bis 2015 ein E-Auto kauft, soll zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeug-Steuer befreit werden. Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), bezeichnete den Beschluss als einen ersten richtigen Schritt, dem weitere folgen müssen. Deutschland sei bei der Elektromobilität gut aufgestellt. In keinem anderen Land hätten Autokäufer eine so große Auswahl an Elektromodellen. Auf dem Weg zum Leitmarkt müsse Deutschland aber im Vergleich zu manchem internationalen Wettbewerber noch Boden gut machen. „So sollten etwa Unternehmen, die Elektroautos anschaffen, intelligente Abschreibungsmöglichkeiten nutzen können“, erklärte Wissmann. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußerte sich positiv, hätte sich aber einen stärkeren Fokus auf das Thema Ladeinfrastruktur gewünscht. „Für den Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur ist derzeit kein Business-Modell erkennbar, der Aufbau muss daher klar unter den Vorzeichen der Infrastrukturförderung laufen. Dies kann in Zeiten knapper kommunaler Kassen durchaus ein Engpass sein“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
Weitaus kritischer zeigten sich indes die Umweltverbände: Statt einer einseitigen Privilegierung von Elektrofahrzeugen fordert etwa der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), den Verkehr in den Städten im Allgemeinen zu verringern und CO2-Emissionen zu vermeiden. Auch die Verwendung der Busspur sieht der Verband skeptisch (19588+wir berichteten). „Busspuren sind in den Städten geschaffen worden, um die Fahrt des ÖPNV, von Taxis und Krankentransporten zu beschleunigen“, sagt zudem Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. „Fahrzeuge auf diesen Spuren zuzulassen, würde den Öffentlichen Nahverkehr wieder verlangsamen und damit viele Menschen betreffen.“



Stichwörter: Politik, Bund, Elektromobilität, VDA, VKU


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