GreenpeaceAtomklagen ohne Erfolgsaussichten
Einen Tag bevor die Verhandlungen zu den Klagen gegen den Atomausstieg vor dem Bundesverfassungsgericht beginnen, hat die Umweltschutzorganisation Greenpeace gestern (14. März 2016) verkündet, dass die Klagen der Konzerne aus Sicht der Umweltschützer keine Aussicht auf Erfolg haben werden. So hält die Umweltschutzorganisation den nach dem Super-GAU in Fukushima beschlossenen beschleunigten Atomausstieg für verfassungskonform. Die 13. Novelle des Atomgesetzes stimme im Wesentlichen mit dem Atomausstieg von 2002 überein, den die Atomkonzerne damals selbst unterschrieben hätten. Der Hintergrund: Die klagenden Konzerne RWE, E.ON und Vattenfall fühlen sich durch den Atomausstieg in ihren Eigentumsrechten beschnitten und fordern rund 20 Milliarden Euro Schadenersatz. Heinz Smital, Atomexperte bei Greenpeace, sagt: „Der Betrieb der Atomkraftwerke ist gefährlich und nicht vertretbar. Im Gegenteil, die Atomkatastrophe von Fukushima, die so auch in Deutschland passieren kann, mahnt zu einem schnelleren Atomausstieg.“ Der im Jahr 2011 beschlossene beschleunigte Atomausstieg sei nach einem Verfassungsgerichtsurteil von 1978 zum Kernkraftwerk Kalkar sogar geboten gewesen. Damals hatten die obersten Richter entschieden, der Staat sei verpflichtet, „alle Anstrengungen zu unternehmen, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und ihnen mit den erforderlichen verfassungsmäßigen Mitteln zu begegnen“ (BVerfGE 49, 89). Der vom Grundgesetz geforderte praktische Ausschluss von Risiken der Atomenergienutzung sei mit der Katastrophe von Fukushima endgültig gescheitert. Außerdem habe eine Prognoserechnung von Greenpeace gezeigt, dass die im Atomgesetz veranschlagten Strommengen grundsätzlich produzierbar wären. Auch könnten selbst zu verantwortende Stillstandszeiten, beispielsweise aufgrund technischer Probleme am Reaktor, nicht zu einem Aufschub von Stommengen-Produktionsrechten auf unabsehbare Zeit führen.
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