KEA-BWAnleitung zur Klimaneutralität
Ein Ende Mai 2022 erschienener Leitfaden zeigt, wie Kommunen den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen in ihrem Dienstbetrieb systematisch verringern können. Wie der Auftraggeber der Studie, die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW), mitteilt, hat den Wegweiser das Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) mit Unterstützung der KEA-BW und dem Verband der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen Baden-Württemberg (reabw) erarbeitet. Der 34-Seiten umfassende Leitfaden beschreibe, welche Schritte auf dem Weg zur bis 2040 anvisierten Klimaneutralität erforderlich sind, und gebe Handlungsempfehlungen, wie Kommunen am besten vorgehen sollten.
Erster Schritt: Bestandsaufnahme
Laut KEA-BW ist der erste Schritt in diesem Prozess eine Bestandsaufnahme. Dabei sei zu fragen: Welchen Energieverbrauch hat die Kommunalverwaltung an welchen Stellen? Was muss überhaupt in die Betrachtung einbezogen werden, was bleibt außen vor? Wo werden die Grenzen gezogen? Wie viel Treibhausgasreduktion will und soll man pro Jahr erreichen? Und wie strukturiert man das Vorgehen am besten?
Wann eine Kommunalverwaltung klimaneutral ist, beschreibe das deutsche Klimaschutzgesetz. Klimaneutralität sei für einzelne Regionen oder Sektoren dann erreicht, wenn die dort vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen und die durch Senken der Atmosphäre entzogenen Treibhausgase bilanziell bei liegen. Emissionsgutschriften durch Zukäufe aus anderen Regionen der Welt würden dabei nicht berücksichtigt.
Generell gelte: Die Kommunen sollen nur Daten der Kernverwaltung erheben. Dazu gehörten insbesondere die eigenen Liegenschaften – etwa Kindergärten und Schulen sowie Stadt- oder Gemeindehallen – und die Beleuchtung von Straßen. Zentrale Infrastruktureinrichtungen in Form von Eigenbetrieben, etwa öffentliche Hallen- und Freibäder, Kläranlagen, Trinkwasserversorgung und Abwasser, müssten auch berücksichtigt werden. Außen vor blieben Beteiligungen und Töchter, zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften, die eigene Bilanzen und Konzepte vorlegen sollten.
Zweiter Schritt: Verbrauch senken
Im Anschluss an die Bestandsaufnahme müssten die Kommunalverwaltungen ihre direkten Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren drastisch reduzieren. Bis zum Jahr 2040 dürften nur noch wenige Restemissionen verbleiben, die aus Vorketten erneuerbarer Energieträger stammen. Der Endenergieverbrauch müsse bis dahin halbiert, der Energiebedarf dann vollständig aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden.
Eine Schlüsselfunktion komme den öffentlichen Liegenschaften zu. „Dort können die kommunalen Verantwortlichen zusammen mit den Nutzern und Hausmeistern bereits eine Verbrauchsreduzierung von zehn bis 20 Prozent erzielen“, sagt Nadine Derber von der KEA-BW. „Damit amortisiert sich die Stelle eine Energie-Managers bereits durch die eingesparten Energiekosten.“ Laut KEA-BW ist durch die energetische Sanierung der Liegenschaften und die Umrüstung auf erneuerbare Energien noch mehr möglich. Dabei gelte der Grundsatz, so viel Photovoltaik wie möglich auf die Dächer der kommunalen Liegenschaften zu bauen; mindestens sei jedoch ein Zielwert von einem Kilowatt installierter Photovoltaikleistung pro zehn Quadratmeter überbauter Fläche, bezogen auf alle Liegenschaften der Kommune, zu erreichen.
Nachhaltige kommunale Beschaffung
Ein weiterer wichtiger Punkt sei eine nachhaltige kommunale Beschaffung. Am Ende würden aber Restemissionen verbleiben, die man nicht vollständig vermeiden kann. Langfristig sei daher der Entzug von Treibhausgasen aus der Atmosphäre erforderlich. Diese Emissionsminderungen könnten Kommunen dann in ihrer Bilanz anrechnen.
Um den Prozess erfolgreich managen zu können, sollte sich die Verwaltung gegebenenfalls personell verstärken. Energie-Teams hätten sich bereits in vielen Kommunen bewährt. Ziel sei die Verbesserung der internen Kommunikation und Kooperation. Finanzielle Unterstützung dafür gebe es von Bund und Land. Auch dazu halte der Leitfaden klimaneutrale Kommunalverwaltung Tipps parat.
https://www.kea-bw.de
https://www.ifeu.de
https://reabw.de
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