Montag, 23. Dezember 2024

50Hertz380-kV-Nordring rechtskonform

[29.07.2021] 50Hertz begrüßt die Urteile des BVerwG zum 380-kV-Nordring Berlin. Demnach ist der Planfeststellungsbeschluss dafür rechtswirksam.

Mit Erleichterung nimmt der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zum 380-kV-Nordring Berlin zur Kenntnis. Das Gericht hat am 27. Juli 2021 die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses in seinem Urteil bestätigt und die eingereichten Klagen abgewiesen. Damit kann die Stromleitung im Norden von Berlin auf voller Länge errichtet werden. „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist enorm wichtig. Endlich haben wir nach einem jahrelangen Genehmigungs- und Klageverfahren die erforderliche Rechtssicherheit, um diese Leitung fertigstellen zu können“, kommentiert Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung von 50Hertz das Urteil. Der 380-kV-Nordring trage maßgeblich dazu bei, Wirtschaft und Industrie im Netzgebiet von 50Hertz dekarbonisieren und die Verbraucherinnen und Verbraucher mit immer mehr grünem Strom versorgen zu können. 50Hertz hat im Einklang mit deutschen und europäischen Klimaschutzzielen die strategische Ambition, bis zum Jahr 2032 den Stromverbrauch im Osten Deutschlands und Hamburg im Jahresverlauf zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien zu decken.
Bei dem Nordring-Vorhaben handelt es sich um den Ersatz einer bestehenden 220-kV-Stromleitung durch eine neue, leistungsfähigere Leitung, die deutlich mehr Strom transportieren kann. In weiten Teilen seines östlichen Verlaufs folgt der neue 380-kV-Nordring Berlin der derzeit ebenfalls im Ausbau befindlichen Autobahn A10. Gegen einen Planfeststellungsbeschluss und damit gegen das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) hatten im Jahr 2019 die Gemeinde Birkenwerder, ein örtlicher Umweltverband und zwei Privatleute geklagt. Deren Ziel war es, eine Leitungsführung in größerer Entfernung zum Ort oder eine partielle Erdverkabelung zu erreichen. Der 380-kV-Nordring Berlin gliedert sich in zwei Leitungsabschnitte. Der Westteil reicht vom Umspannwerk Wustermark bis zum Oder-Havel-Kanal und ist bereits errichtet. Der Ostteil verläuft vom Oder-Havel-Kanal bis zum Umspannwerk Neuenhagen und schließt Abzweige zu den Umspannwerken Hennigsdorf und Malchow ein.





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