Freitag, 22. November 2024

Baden-Württemberg21 Millionen für Tank-Infrastruktur

[12.05.2023] Das Land Baden-Württemberg will den Aufbau einer Lade- und Wasserstofftank-Infrastruktur mit insgesamt 21 Millionen Euro unterstützen.

Für den Aufbau einer Lade- und Wasserstofftank-Infrastruktur für Langstrecken-Lkw stellt das Land rund 21 Millionen Euro bis 2026 bereit. Der Wechsel zu elektrischen Antrieben bei schweren Nutzfahrzeugen ist entscheidend, um klimaschädliche Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Mit vier Förderbausteinen will das Land den Aufbau einer Lade- und Wasserstofftank-Infrastruktur für Langstrecken-Lastkraftwagen entlang der Hauptverkehrsrouten in Baden-Württemberg vorantreiben.
Für das federführende Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft betont Ministerin Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen): „Zentrale Herausforderung unseres Jahrhunderts ist die Begrenzung des Klimawandels – dafür müssen wir weltweit die Kohlenstoffdioxid-Emissionen drastisch drücken. Hierfür ist ein tiefgreifender Umbau unserer Energiesysteme und eine weitreichende Umstellung auf innovative und emissionsarme Technologien in allen Sektoren notwendig – von der Stromerzeugung bis hin zu den großen Energieverbrauchssektoren Industrie, Gebäude und natürlich auch Verkehr.“
Für die Dekarbonisierung des schweren Güterverkehrs sind verschiedene Antriebssysteme denkbar, darunter der batterieelektrische und der brennstoffzellenelektrische Antrieb, auf die der Förderaufruf zielt. Finanziell unterstützt werden soll ein Standort, an dem schwere Nutzfahrzeuge in einer Anlage sowohl geladen als auch betankt werden können (Förderbaustein 1); außerdem mehrere Ladepunkte für elektrisch betriebene schwere Nutzfahrzeuge (Förderbaustein 2) sowie Tankstellen, die Wasserstoff anbieten (Förderbaustein 3). Förderbaustein 4 gilt der wissenschaftlichen Begleitforschung, die die Planungs-, Errichtungs- und Betriebsphase dieser Infrastruktur evaluiert.
Skizzeneinreichungen sind ab sofort möglich. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind – also etwa Unternehmen, kommunale Körperschaften oder Zweckverbände. Für die Begleitforschung können sich Hochschulen, Universitäten sowie außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bewerben. Ergänzend zu diesem Förderaufruf zum Aufbau der ersten Anlagen veröffentlicht das Ministerium für Verkehr parallel eine Ausschreibung zur Erarbeitung einer landesweiten Bedarfs- und Standortanalyse zum flächendeckenden Laden von E-Lkw in Baden-Württemberg.





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