EEG-Umlage10,8 Milliarden als Zuschuss nötig
Die Bundesregierung hat die EEG-Umlage für das Jahr 2021 auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Um diese Deckelung zu ermöglichen, hat sie gleichzeitig einen Bundeszuschuss beschlossen, dessen Höhe von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW am 15. Oktober 2020 bekanntgegeben wurde. Er beträgt für das Jahr 2021 zur Stabilisierung der EEG-Umlage knapp 10,8 Milliarden Euro. Der Bundeszuschuss speist sich aus jährlichen Einnahmen aus der neuen CO2-Bepreisung im nationalen Emissionshandel sowie dem Konjunkturpaket, das die Bundesregierung im Sommer 2020 beschlossen hatte.
Ohne diesen Bundeszuschuss läge die EEG-Umlage 2021 bei 9,651 ct/kWh und damit deutlich über der des Jahres 2020 (6,756 ct/kWh). Hauptgründe für diese Steigerung, die durch den Bundeszuschuss nicht wirksam wird, sind der vornehmlich Corona bedingte Verfall der Börsenstrompreise sowie der ebenfalls hauptsächlich durch die Corona-Pandemie verursachte Rückgang beim Stromletztverbrauch. So liegt der vorläufige Nettostrombedarf in Deutschland für 2020 laut aktuellem Gutachten um acht Prozent unter dem im vergangenen Jahr für 2020 angenommenen Wert.
Offshore-Umlage sinkt
Gleichzeitig wurde die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2021 veröffentlicht. Sie umfasst die Kosten für den Ausbau des Offshore-Netzes in Nord- und Ostsee sowie Entschädigungszahlungen an Anlagenbetreiber, die durch Störungen oder Verzögerungen anfallen. Die Offshore-Netzumlage 2021 sinkt im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 0,395 ct/kWh (2020: 0,416 ct/kWh).
Als Grundlage zur Berechnung der EEG-Umlage dienen die Prognosen der im Jahr 2021 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie des zu erwartenden Stromverbrauchs. Für 2021 ergeben die Berechnungen einen Umlagebetrag (vor Bundeszuschuss) von 33,1 Milliarden Euro. Die EEG-Umlage wird von den Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde entrichtet und dient der Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Die Übertragungsnetzbetreiber erheben die Umlage nach den gesetzlichen Vorgaben des EEG.
Für das Jahr 2021 wird im Vergleich zur Prognose 2020 eine weitere Zunahme des Stroms aus regenerativen Anlagen um etwa drei Terawattstunden (TWh) auf etwa 228 TWh prognostiziert. Dies entspricht einer Fördersumme von 27,9 Milliarden Euro. Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die im Vergleich zur Prognose des Jahres 2020 insbesondere marktpreisbedingt um 22,3 Prozent gesunken sind, sowie unter Berücksichtigung weiterer Kosten- und Erlöspositionen, ergibt sich für 2021 eine prognostizierte Deckungslücke von etwa 26,4 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Kernumlage für 2021 von etwa 7,7 ct/kWh. Davon entfallen etwa 2,8 ct/kWh auf Photovoltaik, circa 1,8 ct/kWh auf Energie aus Biomasse, rund 1,7 ct/kWh auf Windenergie an Land und etwa 1,3 ct/kWh auf Windenergie auf See.
In die finale Umlageberechnung fließen zusätzlich der Stand des EEG-Kontos zum 30. September sowie die so genannte Liquiditätsreserve ein. Das EEG-Konto war zum 30. September 2020 um 4,1 Milliarden Euro unterdeckt. Die Liquiditätsreserve wird mit zehn Prozent angesetzt, bezogen auf die prognostizierte Deckungslücke. Sie liegt 2021 somit bei rund 2,6 Milliarden Euro. Der Anteil der Liquiditätsreserve an der EEG-Umlage vor Bundeszuschuss beträgt etwa 0,8 ct/kWh.
BEE will Umlagesystem anpassen
Kritik an dem Umlagensystem kommt auch vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE). „Aktuell besteht durch die niedrigen Strombörsenpreise ein Rekorddefizit auf dem EEG-Konto, das einem unangemessenen System aus Abgaben und Umlagen geschuldet ist“, erklärt BEE-Präsidentin Simone Peter zur Prognose der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur EEG-Umlage 2021. Die beschlossene Deckelung der EEG-Umlage wirke sich nun zwar positiv auf die Bezahlbarkeit der Stromkosten und auf die Energiewende aus. „Um die niedrigen Strombörsenpreise auszugleichen, die die EEG-Umlage steigen lassen, sind aber bessere Maßnahmen vorhanden. Eine Finanzierung der Industrieprivilegien über den Bundeshaushalt könnte die EEG-Umlage deutlich senken, da die Kosten nicht wie bisher nur auf einen Teil der Verbraucher verteilt würden. Zusätzlich würde eine deutliche Anhebung der CO2-Preise zu einer Erholung der Börsenstrompreise führen. Mit diesen Maßnahmen könnte ein Teil der durch die Bundesregierung vorgenommenen Finanzierung aus dem Bundeshaushalt vermieden werden“, so Peter weiter.
VKU findet Absenkung richtig
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) möchte das System ebenfalls ändern, findet die Absenkung jedoch grundlegend richtig. „Die Stabilisierung der EEG-Umlage ist ein erster und richtiger Schritt hin zu einem besseren Finanzierungsmechanismus. Unterm Strich droht diese Maßnahme jedoch ein Tropfen auf den heißen Stein zu werden. Denn es ist bereits absehbar, dass andere Bestandteile des Strompreises wie etwa die Netzentgelte steigen werden, weil die Integration der Erneuerbare-Energieanlagen oder Ladepunkte für Elektromobile umfangreiche Investitionen in die Verteilnetze notwendig machen“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Die Deckelung der EEG-Umlage für Stromkunden werde daher nicht die grundlegende Reform des Abgaben- und Umlagensystems ersetzen können. Um nachhaltig eine ökologische Lenkungswirkung zu erzielen und die Kosten für Endverbraucher zu begrenzen, müsse im zukünftigen Abgaben- und Umlagensystem der Faktor der CO2-Intensität eine größere Rolle spielen. Die derzeitigen Mechanismen des Strompreises täten das nicht systematisch und hemmten damit zentrale Bemühungen der Bundesregierung, etwa das Ziel, die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr kohlenstoffärmer und verlässlich mit Energie zu versorgen.
Eine Berechnungsgrundlage für die Offshore-Netzumlage ist hier einzusehen.
BEE-Hintergrundpapier zur EEG-Umlage (PDF, 560 KB)
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