Mittwoch, 16. April 2025

KWKGBundestag berät über Verlängerung

[09.12.2024] Ein Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht vor, die Geltungsdauer des KWK-Gesetzes bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern. Der Bundestag hat jetzt erstmals darüber beraten. Unterstützung für die Initiative der Unionsfraktion kommt aus der Energiewirtschaft.
Das Bild zeigt einen Blick in den Plenarsaal des Deutschen Bundestags. Zusehen sind die Reihen der Abgeordneten und im Hintergrund der Bundesadler.

Der Bundestag hat über einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beraten.

(Bildquelle: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger)

Am vergangenen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag erstmals über einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion beraten, der eine Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 vorsieht. Ziel ist es, Investitionssicherheit für klimafreundliche Technologien zu schaffen und die Wärmewende voranzutreiben. 

Nach Ansicht der Unionsfraktion enthält das geltende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) veraltete Fristen für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), Wärmenetzen und -speichern sowie Elektroheizungen. Die genannten Anlagen würden in der Regel gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb gehen. Die Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeit betrage insbesondere bei größeren städtischen Anlagen in der Regel mehr als zwei Jahre, heißt es in dem Entwurf.

Mit der Änderung des KWK-Gesetzes soll die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Die Verlängerung sei dringend notwendig, schreibt die Unionsfraktion. Die Kraft-Wärme-Kopplung habe den Zweck, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Energieeffizienz zu fördern. Zudem sei sie für das auf erneuerbaren Energien basierende Stromsystem der Zukunft als wichtige Säule für eine sichere Strom- und Wärmeerzeugung notwendig.

Unterstützung aus der Energiewirtschaft

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat den Vorstoß der Unionsfraktion zur Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes begrüßt. Die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Verbandes, Kerstin Andreae, erklärte: „Mit ihrer tragenden Rolle in der Nah- und Fernwärmeversorgung ist die KWK ein Schlüsselelement für eine erfolgreiche Wärmewende.“ Andreae betont die Dringlichkeit des Vorhabens: „Mit dem Auslaufen der KWKG-Förderung für Anlagen, die nach Ende 2026 in Betrieb gehen, wäre ohne eine Verlängerung für diese Anlagen bereits heute keine ausreichende Investitionssicherheit mehr gegeben. Eine zeitnahe Verlängerung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode ist daher dringend erforderlich, um die derzeit in der Umsetzung befindlichen Projekte abzusichern und Investitionen in den für die Wärmewende wichtigen Fernwärmeausbau auch zukünftig zu ermöglichen.“

Die Rolle der EU-Regelungen

Ein weiterer wichtiger Aspekt sei die beihilferechtliche Absicherung der Verlängerung. Andreae: „Wichtig ist, dass die Verlängerung auch beihilferechtlich sicher ausgestaltet wird. Deshalb empfehlen wir, den Gesetzentwurf auf Basis des BMWK-Entwurfs mit der Energiewirtschaft weiterzuentwickeln. Denn wir können uns nicht darauf verlassen, dass der Europäische Gerichtshof – wie das Europäische Gericht erster Instanz – die KWKG-Förderung nicht als staatliche Beihilfe einstuft.“





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