Donnerstag, 17. Oktober 2024

Baden-WürttembergVorranggebiete für Windenergie in Planung

[17.10.2024] Der Ausbau der Windenergie geht in Baden-Württemberg nur langsam voran – beschleunigen soll ihn die Windenergieregionalplanung. Ende September 2025 soll die Planung abgeschlossen sein und dann die Vorranggebiete für Windkraft feststehen.
Windpark im Schwarzwald: Baden-Württemberg will erneuerbare Energien dynamisch ausbauen.

In Baden-Württemberg sollen sich bis 2030 mehr Windräder drehen.

(Bildquelle: badenova)

Der Südwesten Deutschlands hat beim Ausbau der Windenergie Aufholbedarf, es werden deutlich mehr Anlagen gebraucht, als bisher errichtet wurden. So seien in Baden-Württemberg von 2022 bis 2023 nur knapp zehn neue Windenergieanlagen pro Jahr hinzugekommen, bis Ende August dieses Jahre habe der Zuwachs bei lediglich sechs Anlagen gelegen, berichtet die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW). Insgesamt seien Anfang September dieses Jahres 777 Windenergieanlagen im Land in Betrieb gewesen – bis 2030 müssten pro Jahr mindestens 120 neue Anlagen hinzukommen, um das Ziel von insgesamt 1.400 Windrädern zu erreichen.  

Für den notwendigen Schub beim Windenergieausbau soll nun die Windenergieregionalplanung sorgen, in der entsprechende Vorranggebiete festgelegt werden. Laut der Landesenergieagentur KEA-BW planen die zwölf Regionalverbände im Land derzeit gemeinsam mit den Kommunen, welche Flächen hierfür infrage kommen, bis Ende September 2025 sollen diese feststehen. Sind die Vorranggebiete rechtskräftig ausgewiesen, ist die Windenergie innerhalb dieser Gebiete privilegiert, sie hat dann Vorrang vor allen anderen Bauvorhaben. Das Ausweisen von Windenergiegebieten außerhalb der Vorrangflächen bleibt zwar weiterhin möglich, wird jedoch deutlich erschwert.

Weisen die Regionalverbände nicht ausreichend Vorrangflächen aus, tritt die so genannte Super-Privilegierung in Kraft: Windkraftanlagen können dann überall dort genehmigt werden, wo sie rechtlich und planerisch möglich sind. Projektierer müssen etwa keine Rücksicht mehr auf das Landschaftsbild oder eine mögliche Umzingelung von Gemeinden nehmen, aber weiterhin Lärmschutz- oder Sicherheitsaspekte beachten. „Die Ausweisung von Vorranggebieten liegt daher im eigenen Interesse der Kommunen“, betont Martina Hofmann, Geschäftsführerin der KEA-BW. „Sie schafft Klarheit darüber, wo Windenergieanlagen errichtet werden können und wo es nicht gewollt ist. Dies gibt Kommunen und Investoren Planungssicherheit, Bürgerinnen und Bürger wissen, wo Windräder künftig erlaubt sind.“ 

Die Landesenergieagentur KEA-BW unterstützt die Beteiligten nach eigenen Angaben mit vielfältigen Angeboten dabei, den Windenergieausbau im Südwesten voranzutreiben – etwa durch eine unabhängige Begleitung von Kommunen und Projektierern im Planungsprozess, durch Hilfe beim Netzanschluss, der Auslotung von möglichen Flächen sowie durch Leitfäden und Handreichungen. Aktuell werde beispielsweise ein Informationspapier erarbeitet, das Kommunen darüber informiert, wie Windenergieanlagen auch außerhalb der Vorranggebiete errichtet werden können. Dies sei vor allem für Kommunen interessant, denen keine Vorranggebiete ausgewiesen wurden, die aber dennoch an der Energiewende teilhaben wollen.





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