Freitag, 22. November 2024

ThügaStatement zu KANU 2.0

[08.08.2024] In einem Statement hat die Thüga Aktiengesellschaft jetzt den Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur zur Anpassung der Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen begrüßt. Vorstandsvorsitzender Constantin H. Alsheimer betont jedoch, dass weitere Regelungen für die Transformation der Verteilnetze hin zu Wasserstoff erforderlich sind.
Dr. Constantin H. Alsheimer

Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft

(Bildquelle: Astrid M. Obert)

Die Thüga Aktiengesellschaft hat jetzt den Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur „zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0)“ als wichtigen Schritt für die Energiewende anerkannt. In einem Pressestatement äußerte sich Constantin H. Alsheimer, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, zu den Plänen der Bundesnetzagentur.
„Niemand kann vorhersagen, wie unsere Welt im Jahr 2045 aussehen wird. Angebot und Nachfrage werden letztlich regeln, welches Verhältnis zwischen grünem Strom und grünem Gas sich dann einstellen wird. Was wir heute aber wissen: der Klimawandel erfordert einen raschen Umbau unseres Energiesystems und Investitionen. Gleichzeitig muss die Energieversorgung sichergestellt werden und bezahlbar bleiben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine möglichst hohe Flexibilität essenziell. Das gilt insbesondere für die notwendige Transformation der Energieinfrastruktur vor Ort.“

Bedeutendes Thema vorangebracht

Laut Alsheimer hat die Bundesnetzagentur mit dem Entwurf zur Verkürzung der Nutzungsdauern von Erdgasnetzen ein bedeutendes Thema vorangebracht. Die Möglichkeit für Netzbetreiber, ihre Netze bis spätestens 2045 abzuschreiben, stelle die zeitliche Kongruenz der Gasnetzregulierung mit dem Zieljahr der Klimaneutralität her. Zusätzlich könnten Netzbetreiber zwischen unterschiedlichen Modellen für die Abschreibung wählen und sogar kürzere Nutzungsdauern in Betracht ziehen.
„Dieses Plus an Flexibilität begrüßen wir ausdrücklich. Netzbetreiber können so individuell, unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort und je nach Verfügbarkeit der Energieträger entscheiden, welche Netzteile zukünftig auf Wasserstoff umgestellt und welche nicht mehr genutzt werden. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist dies zu begrüßen, zumal der vorliegende Entwurf die Belange der Gaskunden, der Netzbetreiber und der Energiewende gut in Einklang bringt.“

Flexibilität als Fundament

Alsheimer hob hervor, dass Flexibilität das Fundament sei, um die Energiewende effizient und erfolgreich umzusetzen, betonte jedoch, dass sie allein nicht ausreiche. „Nach dem wichtigen Startschuss für das Wasserstoff-Kernnetz wiegt weiterhin schwer, dass wir keine klare Regelung für die Transformation der Verteilnetze hin zu Wasserstoff haben. Für die auf dieser Ebene anstehenden Entscheidungen bedarf es von Beginn an einer hohen Rechtssicherheit. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesnetzagentur die noch offenen regulatorischen Finanzierungsfragen für die Transformation der heutigen Verteilnetze hin zu Wasserstoff zeitnah aufgreift. Die Wasserstoff-Strategie darf nicht auf halber Strecke verharren.“





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