Samstag, 23. November 2024

RechtsgutachtenKlimaschutz muss ins Grundgesetz

[18.01.2023] Das Klima-Bündnis fordert, kommunalen Klimaschutz endlich angemessen zu finanzieren und ein Klimaschutz-Management als Pflichtaufgabe für Kommunen einzuführen.

Um kommunalen Klimaschutz flächendeckend und angemessen finanzieren zu können, ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der Klima-Rechtsanwältin Roda Verheyen (Kanzlei Günther, Hamburg) im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland und der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch. Das Klima-Bündnis fordert daher gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und seinen Mitgliedsgewerkschaften IG BAU und ver.di, der Deutschen Umwelthilfe, Germanwatch, der Klima-Allianz Deutschland, dem Institut für Kirche und Gesellschaft, Misereor und dem WWF die Bundesregierung und die Bundesländer auf, Kommunen zu kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsaufgaben zu verpflichten und diese auch zu finanzieren. Mit dieser Forderung bekräftigt das Klima-Bündnis seine Position, Klimaschutz und Klimaanpassung müssen als Pflichtaufgaben verankert werden, die das Netzwerk bereits 2022 in einem ersten Forderungspapier kommuniziert hat.
Andreas Wolter, Vorstandsvorsitzender des Klima-Bündnis und Bürgermeister von Köln, sagt: „Wir Kommunen wollen Treiber des sozial-ökologischen Wandels werden, brauchen aber die Unterstützung von Bund und Ländern bei dieser globalen Herausforderung. Deshalb muss der Gesetzgeber sich nun dringend auf den Weg machen und das Grundgesetz so ändern, dass Klimaschutz und -anpassung zu Gemeinschaftsaufgaben für Bund, Länder und Kommunen werden. Nur so ist es möglich, alle 11.000 Kommunen in die Lage zu versetzen, ihren Teil zur Bewältigung der Klimakrise beizutragen.“ Roda Verheyen, Autorin des Rechtsgutachtens, erklärt: „Durch das Grundgesetz und das Bundes-Klimaschutzgesetz sind Kommunen bereits heute verpflichtet, ihren Beitrag zum Erreichen der Treibhausgasneutralität bis 2045 zu leisten. Bisher können viele Kommunen dieser Aufgabe aufgrund mangelnder finanzieller und personeller Ressourcen aber nicht ausreichend nachkommen. Unser Gutachten hat ergeben, dass es sich anbietet, im Grundgesetz einen Art. 91a Abs. 1 Nr. 3 GG zu schaffen. Dadurch entstünde ein Kooperationsgebot zwischen Bund und Ländern und eine Mischfinanzierung der Aufgaben wäre rechtlich zulässig.“ Im Rechtsgutachten wird herausgearbeitet, dass im bestehenden System der Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sichere und verlässliche Finanzierungswege für Klimaschutz und -anpassung bisher keinesfalls sichergestellt sind.





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