BayernWasserkraftverbände begrüßen Initiative
Die bayerische Staatsregierung wird laut Kabinettsbeschluss vom 26. April 2022 Korrekturvorschläge zur Förderung der Wasserkraft im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 im Bundesrat einreichen. Durch die im aktuellen Gesetzesentwurf geplanten Änderungen wird der Fortbestand von kleinen Wasserkraftanlagen gefährdet. Das wird von der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) und dem Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke (LVBW) in einer gemeinsamen Erklärung begrüßt. Vor der Beschlussfassung war in der Kabinettssitzung eine Analyse des Bayerischen Wirtschafts- und Energieministeriums präsentiert worden, welche die Bedeutung der kleinen Wasserkraft für die Energiewende und Stromversorgung im Freistaat belegt. Demnach produzieren die rund 4.000 Wasserkraftanlagen mit einer Leistung unter einem Megawatt jedes Jahr rund eine Milliarde Kilowattstunden Strom und versorgen rechnerisch etwa 350.000 Haushalte mit CO2-freier elektrischer Energie. Um diese Stromerzeugung zu kompensieren, wäre der Neubau von 170 Windenergieanlagen mit Stromspeichern nötig.
„Wir begrüßen die Bundesratsinitiative Bayerns ausdrücklich und danken für den Einsatz. Bayern hat sich richtig und klar positioniert. Nun müssen in Berlin die richtigen Weichen gestellt werden“, erklärt Hermann Steinmaßl, stellvertretender Vorsitzender der VWB. Wenn die Bundesregierung die Energiewende konsequent vorantreiben will und betont, wie wichtig jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien ist, dann sollte sie auch entsprechend handeln. Dazu gehört auch eine technologieneutrale Berücksichtigung aller erneuerbaren Energien. Die im Kabinett genannte eine Milliarde Kilowattstunden aus der Wasserkraft muss deshalb erhalten und gesichert werden. Über 50 Prozent der kleinen Wasserkraftanlagen in der Bundesrepublik befinden sich in Bayern. Viele dieser Anlagen haben eine jahrhundertelange Tradition. Sie erzeugen stabil, planbar und klimafreundlich Strom, der grundlastfähig, netzstabilisierend und störungsresistent ist. In dem am 6. April 2022 beschlossenen Gesetzentwurf zur Novellierung des EEG wurde unter anderem beschlossen, die EEG-Förderung für Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung zu streichen.
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