EU-KlimazielBEE fordert schnelles Handeln
Die EU hat sich auf ein neues Klimaziel geeinigt. Nach langen Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, das sich für 60 Prozent Treibhausgasreduktion ausgesprochen hatte, und Kommission und Rat, die für netto 55 Prozent gestimmt hatten, wurde das Ziel auf 55 Prozent Treibhausgasminderung bis 2030 gegenüber dem Referenzjahr 1990 festgelegt. Das teilt der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) mit. „Die Einigung schafft nun Klarheit für die Anpassungen der nationalen Gesetzgebungen, auch wenn Wissenschaft und Umweltverbände anzweifeln, dass dieses Ziel reicht, um dem Pariser Klimaabkommen zu entsprechen“, sagt Simone Peter, Präsidentin des BEE. „Die Berechnung der Einsparungen unter Einbeziehung von CO2-Senken mindert zudem die tatsächlichen Einsparungen auf 52,8 Prozent und erschwert das Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen.“
Anstehende Anpassungen
Jetzt komme es darauf an, in den anstehenden Anpassungen auf EU-Ebene, beispielsweise der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, der Effizienz-Richtlinie, der Taxonomie und des Emissionshandels wirksame Instrumente zu schaffen, um dieses Ziel zu erreichen. Das neue Klimaziel erfordere in jedem Fall eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien – auch in Deutschland. „Der Schlüssel sind die erneuerbaren Energien, die bereits jetzt über alle Sektoren jährlich mehr CO2 einsparen als der gesamte Verkehrssektor ausstößt. Statt nur einige wenige Reparaturen im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes vorzunehmen, wie aktuell geplant, sind die handwerklichen Fehler und Hindernisse im EEG 2021 zu beseitigen, die den Ausbau der Erneuerbaren erheblich behindern“, so Peter. Das neue Ziel fordere vor allem eine schnelle Anpassung des Ausbauziels und der -mengen.
PV und Windenergie entfesseln
Peter führt aus: „In seinem aktualisierten Szenario 2030 hat der BEE berechnet, dass der Bruttoendenergiebedarf für eine nationale THG-Minderung von 65 Prozent, basierend auf dem EU-Minderungsziel von 55 Prozent, eine Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien um den Faktor 2,4 bedeutet. Ein Anteil von 77 Prozent am Bruttostrombedarf von gesamt 745 TWh im Jahr 2030 ist erforderlich, um die Klimaziele zu erreichen und die fossile Erzeugung von 329 TWh (2019) auf 169 TWh (2030) zu reduzieren. Vor allem PV und Windenergie sind zu entfesseln. Der bereits für das erste Quartal angekündigte Entschließungsantrag darf nicht in einem unzureichenden Stückwerk kleiner Reparaturen enden, sondern muss die erneuerbaren Energien als tragende Säule des Energiemarkts sowie als wichtigen Innovations- und Wirtschaftsfaktor stärken.“
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