Mittwoch, 9. Oktober 2024

Kraft-Wärme-KopplungNeues Gesetz ist in Kraft getreten

[18.09.2020] Seit Mitte August ist das KWK-Gesetz 2020 rechtsverbindlich und wartet mit Neuregelungen rund um die Förderung und Vergütung der Kraft-Wärme-Kopplung auf. Welche Änderungen es insbesondere für Stadtwerke enthält, zeigt dieser Beitrag auf.
Wesentliche Änderungen im Kraft-Wärme-Gesetz.

Wesentliche Änderungen im Kraft-Wärme-Gesetz.

(Bildquelle: Andrey Popov/stock.adobe.com)

120 Terawattstunden Strom soll die Kraft-Wärme-Kopplung im Jahr 2025 liefern. Dieses Ziel setzt das am 14. August 2020 in Kraft getretene Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Einige der darin formulierten Regelungen gelten rückwirkend für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2020 in den Dauerbetrieb gegangen sind. So etwa die Regelung der gleichzeitigen Inanspruchnahme des KWK-Zuschlags und der EEG-Umlageprivilegien bei Stromlieferung über das Netz der allgemeinen Versorgung. Der Zuschlag für KWK-Strom, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, entfällt demnach, wenn die KWK-Anlage gemäß den Paragrafen 61e bis 61g des EEG 2017 eine besonders geminderte EEG-Umlage bei Eigenversorgung entrichten muss. Das betrifft inbesondere Betreiber, die eine Bestandsanlage ersetzen oder modernisieren und dabei den Generator nicht erneuert haben. Die Geltungsdauer der Förderung wurde bis zum 31. Dezember 2029 erweitert mit Evaluierungsvorbehalt für Anlagen bis 50 Megawatt. Daher ist frühestens in den Jahren 2022/2023 abzusehen, ob es für Neuanlagen dieser Leistungsklasse auch nach 2025 eine KWK-Förderung geben wird.

Gleitende Absenkung

Die KWK-Förderung wird künftig auf 3.500 Vollbenutzungsstunden (VBh) pro Kalenderjahr begrenzt. Damit gilt diese Regelung, die seit 2017 bereits für KWK-Anlagen in der Ausschreibung existiert, nun auch für KWK-Anlagen mit festen Fördersätzen. Da diese Regelung für alle KWK-Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2019 gilt, wurde eine Übergangsregelung implementiert. Ab dem Jahr 2021 erfolgt eine gleitende Absenkung der maximal förderfähigen Stunden. Die Begrenzung in den Jahren 2021/2022 beträgt jeweils 5.000 Stunden und für die Jahre 2023/2024 jeweils 4.000 Stunden. Ab dem Kalenderjahr 2025 erhalten Anlagen, die dem Förderregime des KWKG 2020 unterliegen, nur noch für maximal 3.500 VBh Zuschläge. Im Zuge der jährlichen Förderbeschränkung wurde der Förderzeitraum in der Leistungsklasse bis 50 kW auf 30.000 VBh halbiert. Im Gegenzug hat sich der Zuschlagssatz verdoppelt. Alle KWK-Anlagen bis 50 kW, die nach dem 31. Dezember 2019 in Betrieb genommen wurden, erhalten nun für den nicht eingespeisten Strom 8 Cent/kWh sowie bei Netzeinspeisung 16 ct/kWh. Bei der anteiligen Berechnung der spezifischen Fördersätze größerer KWK-Anlagen gelten die bisherigen Regelungen.

Neue Boni

Das KWKG 2020 enthält neue Boni, die in den Paragrafen 7a bis 7d geregelt werden. Sie gelten für KWK-Anlagen im Leistungsbereich von über einem Megawatt. Der Bonus für innovative erneuerbare Wärme soll die Einbeziehung erneuerbarer Wärme in KWK-Systemen außerhalb der iKWK-Ausschreibung stärken. Die Höhe des zusätzlich zur KWK-Zuschlagszahlung gewährten Bonus ist abhängig vom Anteil innovativer erneuerbarer Wärme und reicht von 0,4 Cent/kWh Strom aus KWK bei einem 5-prozentigen bis hin zu 7 Cent/kWh bei einem 50-prozentigen Anteil an der Referenzwärme. Der Bonus für elektrische Wärmeerzeuger soll die Installation fabrikneuer elektrischer Wärmeerzeuger fördern, die mindestens 80 Prozent der installierten KWK-Wärmeleistung elektrisch erzeugen können. Die Bonushöhe beträgt 70 Euro/kW thermischer Leistung des elektrischen Wärmeerzeugers bei Anlagen außerhalb der Südregion. Der neue Südbonus gilt für KWK-Anlagen in der Südregion, wenn der Baubeginn nach dem 31. Dezember 2019 sowie bis zum 31. Dezember 2026 erfolgt und sie in der Lage sind, auch in Zeiten ohne Nutzwärmebedarf in voller Höhe der elektrischen Wirkleistung Strom zu erzeugen. Der Bonus wird als Einmalzahlung in Höhe von 60 Euro je Kilowatt gewährt. Wird er in Anspruch genommen, beschränkt sich der jährliche KWK-Zuschlag auf maximal 2.500 Vollbenutzungsstunden.

Leistungsbezogene Einmalzahlung

Der Kohleersatzbonus wird auf eine leistungsbezogene Einmalzahlung umgestellt. Betreiber erhalten einen zusätzlichen Bonus, wenn ihre neue KWK-Anlage eine bestehende Stein- oder Braunkohle-KWK-Anlage ersetzt, die nach dem 31. Dezember 1974 erstmals in Betrieb genommen wurde. Die Bonushöhe hängt von der Inbetriebnahme der zu ersetzenden KWK-Anlage und dem Zeitpunkt der Ersetzung ab. Die Höhe des Kohleersatzbonus beträgt 5 bis 390 Euro je ersetzter kW. Grundsätzlich bestehen bleibt das Kumulierungsverbot der KWKG-Förderung mit Investitionszuschüssen. Neben den bereits existierenden Ausnahmen für Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW dürfen Komponenten einer KWK-Anlage oder eines iKWK-Systems nach der Richtlinie zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) oder der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert werden. In diesen Fällen erfolgt eine Anrechnung der Investitionsförderung an der KWKG-Förderung.

Neufassung vorgesehen

Eine Neufassung sieht das KWKG 2020 für die Regelung bei negativen Stundenkontrakten vor. Demnach entfällt der Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen für Zeiträume, in denen der Stundenkontrakt am Spotmarkt der Strombörse negativ oder ist. Ausgenommen von dieser Regelung und der Meldepflicht sind nun KWK-Anlagen bis 50 kW. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung bei – und Negativwerten wird bei neuen KWK-Anlagen über 50 kW die Stromerzeugung in diesen Zeiten von den gewährten Vollbenutzungsstunden immer abgezogen. Von der Neuregelung betroffen sind nur Anlagen mit Aufnahme des Dauerbetriebs ab dem 14. August 2020. Für Bestandsanlagen gelten die bisherigen Regelungen.

Netze und Speicher

Geändert hat sich außerdem der Zuschlag für neu errichtete oder ausgebaute Wärme- und Kältenetze, die seit dem 1. Januar 2020 in Betrieb genommen wurden. Werden die Netze zu mindestens 75 Prozent mit KWK-Wärme oder zu mindestens 75 Prozent mit einer Kombination aus KWK-Wärme, erneuerbarer Wärme und Abwärme versorgt, erhöht sich die Förderung unabhängig vom mittleren Nenndurchmesser der Leitungen auf 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten. Alternativ können neue oder ausgebaute Wärmenetze, die bis zum 31. Dezember 2022 in Betrieb gehen und nur zu mindestens 50 Prozent mit einer Kombination aus KWK-Wärme, erneuerbarer Wärme und Abwärme versorgt werden, eine Förderung in Höhe von 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten erhalten. Der KWK-Mindestanteil wurde in den jeweiligen Fällen der Kombination mit erneuerbarer Wärme oder Abwärme auf zehn Prozent reduziert. Bei der Förderung von Wärme- oder Kältenetzen sowie der unveränderten Förderung von Wärme- und Kältespeichern wurde der Förderzeitraum auf den 31. Dezember 2029 ausgedehnt.

Markus Gailfuß ist Geschäftsführer des BHKW-Infozentrums.




Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich: Energieeffizienz
Die dena hat den Finanzierungsbedarf für die energetische Sanierung aller öffentlichen Gebäude errechnet.

dena-Studie: Milliarden für klimaneutrale Sanierung

[11.09.2024] Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat in einer neuen Studie den Finanzierungsbedarf für die energetische Sanierung aller öffentlichen Gebäude in Deutschland auf ein klimaneutrales Niveau bis 2045 berechnet. Demnach werden jährlich rund sechs Milliarden Euro benötigt. mehr...

Rheinland-Pfalz: Eifelpipeline in Betrieb

[05.09.2024] Mit der offiziellen Inbetriebnahme des Regionalen Verbundnetzes Westeifel, auch bekannt als Eifelpipeline, wurde jetzt ein bundesweit einzigartiges Infrastrukturprojekt gestartet. Das Vorhaben integriert Trinkwasser- und Energieversorgung sowie Digitalisierung in einem System. mehr...

Effiziente Gebäude: Konferenz zum nachhaltigen Bauen

[03.09.2024] ZEBAU veranstaltet am 16. September 2024 die Fachkonferenz Effiziente Gebäude 2024 in Hamburg. Im Fokus stehen nachhaltige und energieeffiziente Baukonzepte, die zur Erreichung der Klimaziele beitragen sollen. mehr...

Radwegleuchten mit integriertem Solarpanel.

WE-EF Leuchten: Neue Solarleuchten vorgestellt

[09.08.2024] Mit der Erweiterung der AFL100-Serie um zwei innovative Solarlösungen bietet WE-EF Leuchten moderne und umweltfreundliche Beleuchtungslösungen für Städte und Gemeinden. Die neuen Modelle punkten mit Nachhaltigkeit, hoher Lichtqualität und einfacher Installation. mehr...

Rathaus von Gummersbach: Städtische Gebäude sollen energieeffizienter werden.

Gummersbach: Energie und Kosten sparen

[08.08.2024] Die Stadt Gummersbach will mit Unterstützung von Engie Deutschland den Energieverbrauch städtischer Gebäude senken und so rund 800.000 Euro einsparen. Das Energiespar-Contracting startet im Sommer 2025 und läuft über zehn Jahre. mehr...

Klimaschutzministerin Katrin Eder (r.) überreicht Bürgermeisterin Annette Wick den Förderbescheid.

Rheinland-Pfalz: Förderung für energetische Sanierung

[01.08.2024] Die Stadt Diez erhält rund 2,2 Millionen Euro Fördermittel für die umfassende energetische Sanierung einer Sporthalle. Die rheinland-pfälzische Klimaschutz- und Energieministerin Katrin Eder hat jetzt den Förderbescheid übergeben. mehr...

Die Solaroffensive beginnt auf dem Dach des Landratsamts Bayreuth.

Bayreuth: Partnerschaft von Stadt und Umland

[31.07.2024] Die Agentur für Erneuerbare Energien zeichnet im Juli die Region Bayreuth als Energie-Kommune des Monats aus. mehr...

bericht

Klimafreundliches Bauen: Abschied von Energiedinosauriern

[24.07.2024] Die Zahl der Plusenergiehäuser ist noch relativ gering. Die meisten Gebäude sind Energiefresser. Die kommunale Wärmeplanung kann hier für Klarheit sorgen. Wichtig ist auch, Immobilien als Teil eines Netzwerks aus Gebäuden, Straßen und grünen Energiequellen zu sehen. mehr...

Das Unternehmen energielenker präsentiert mit Enbas einen selbstlernenden Energiemanager.

energielenker: Smarter Energiemanager

[11.07.2024] Das Unternehmen energielenker präsentiert mit Enbas einen selbstlernenden Energiemanager, der die Energieströme in Gebäuden optimal steuert. Dank integrierter KI-Algorithmen analysiert Enbas das Nutzungsverhalten und die Stromerzeugung. mehr...

Oberbürgermeister Belit Onay

enercity: Biomethan-BHKW für Kohleausstieg

[19.06.2024] enercity nimmt ein Biomethan-Heizkraftwerk in Betrieb. Damit rückt der Kohleausstieg in Hannover näher. Die hochflexible Anlage für Spitzenlast produziert erneuerbare Wärme und erneuerbaren Strom. mehr...

In Trier rüsten die Stadtwerke die Straßenbeleuchtung sukzessive auf LED um und erwirken damit mehr Energieeffizienz und Umweltschutz.

Trier: Einheitliche LEDs senken CO2-Ausstoß

[14.06.2024] Seit dem Jahr 2016 stellen die Stadtwerke in Trier die Straßenbeleuchtung auf LED um. Über 78 Prozent der vormals unterschiedlichsten Leuchtentypen sind mittlerweile umgerüstet, der Stromverbrauch hat sich dadurch mehr als halbiert. mehr...

Frank Junker

Mainova: Marktstart für smartes Monitoring

[11.06.2024] Mainova AG und der ABG Frankfurt wollen mit Heatral für effiziente Heizanlagen sorgen. mehr...

Die Stadt Brühl nutzt die Energie-Managementsoftware von ITC.

ITC AG: Brühl nutzt Energie-Management

[30.05.2024] Bereits seit dem Jahr 2021 nutzt die Stadt Brühl die Energie-Managementsoftware von ITC. Mittlerweile hat die Stadt rund 500 Hauptzähler und deren Untermessungen in das Energie-Management eingebunden. mehr...

Standorte der Bevölkerungsschutzleuchttürme in Wolfsburg.

Wolfsburg: Auf den Blackout vorbereitet

[08.05.2024] Mit 38 Bevölkerungsschutzleuchttürmen ist die Stadt Wolfsburg jetzt auf das Szenario eines Blackouts vorbereitet. Mithilfe der Leuchttürme besteht die Möglichkeit, via Digitalfunk einen Notruf an die Feuerwehr, Polizei oder den Rettungsdienst abzusetzen. mehr...

Mit dem kostenlosen Online-Werkzeug Kom.EMS können Kommunen bestehende Anlagen energetisch bestmöglich einstellen.

Baden-Württemberg: Kommunen setzen auf Kom.EMS classic

[08.05.2024] Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hat gemeinsam mit den Energieagenturen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen das Energie-Management-System Kom.EMS classic entwickelt. Derzeit ist das Tool in 150 der 1.136 Kommunen und Landkreise in Baden-Württemberg im Einsatz. mehr...