KohleausstiegsgesetzVKU rügt Nachteile für Steinkohle
Mit dem Gesetz zum Kohleausstieg, das am 22. Januar 2020 in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben wurde, hätte die Bundesregierung die Möglichkeit gehabt, die Transformation zu einer sichereren und klimafreundlichen Energieversorgung erheblich voranzubringen und einen robusten energiewirtschaftlichen Rahmen für das kommende Jahrzehnt aufzuspannen. Das teilte der Verband kommunale Unternehmen (VKU) mit. „Das Gesetz bleibt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück: Ein holpriger Ausstiegspfad für Stein- und Braunkohle, nicht genügend Anreize für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und keine substantiellen Regelungen, um den Ausbau der Erneuerbaren voran zu bringen. Für kommunale Unternehmen bietet das Kohleausstiegsgesetz keine ausreichenden Investitionsanreize und ist damit kein Beschleuniger der Energiewende”, bilanzierte der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine durch die Bund-Länder-Einigung nach hinten verschobene Reduzierung der Braunkohle durch eine höhere Reduzierung von Steinkohlekapazitäten kompensiert werden soll (wir berichteten). Diese Pfadabhängigkeit führt dazu, dass hochmoderne Steinkohlekraftwerke deutlich vor alten Braunkohlekraftwerken vom Netz sollen, ab 2027 sogar vollständig entschädigungsfrei. “Es entbehrt jeder energiewirtschaftlichen und klimapolitischen Logik, dass die Steinkohle als Lückenbüßer für den verzögerten Braunkohleausstieg herhalten soll. Dies trifft vor allem auch kommunale Kraftwerksbetreiber“, erklärte Wübbels. Ohne angemessene Entschädigung für ihren wirtschaftlichen Schaden bestehe die Gefahr, dass das Geld bei den betroffenen Stadtwerken für den dringend notwendigen Umbau der Energieversorgung vor Ort fehle. So sind etwa laut VKU-Berechnungen über sieben Gigawatt moderner Steinkohlkraftwerke von einer entschädigungslosen Stilllegung ab 2027 betroffen, die erst 2013 oder später ans Netz gegangen sind. Auch bei den Änderungen des KWK-G bleibt der Gesetzentwurf hinter dem zurück, was für einen weiteren Ausbau, vor allem aber für den Wechsel von Kohle auf weniger emissionsintensive Brennstoffe, notwendig ist. Der dritte grundlegende Schwachpunkt des Gesetzentwurfes sei, dass er keine substantiellen Maßnahmen enthalte, die den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranbringe.
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