KlimaschutzBreite Palette an Fördermaßnahmen
Am 1. Januar 2019 tritt die neue „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ (kurz: Kommunalrichtlinie) in Kraft. Maßnahmen, die sich bewährt haben, bleiben in der neuen Richtlinie erhalten und werden um neue Förderschwerpunkte ergänzt. Neu ist, dass Betriebe ab 25 Prozent kommunaler Beteiligung jetzt antragsberechtigt sind, Klimaschutzkonzept und Personalstelle zusammen beantragt werden können und investive Klimaschutzmaßnahmen in vielen weiteren kommunalen Aufgabenfeldern gefördert werden. Dazu gehören neue Fahrradwege, eine intelligente Verkehrssteuerung, emissionsarme Vergärungsanlagen, Sammelplätze für Grünabfälle sowie die Erhöhung der Energieeffizienz in Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen. Finanzschwache Kommunen werden in ihrem Engagement für den Klimaschutz nach wie vor besonders unterstützt. Sie können für alle Förderschwerpunkte erhöhte Förderquoten beantragen: von der Einführung von Energie-Management-Systemen bis hin zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.
In der langfristigen Klimaschutzstrategie der Bundesregierung, dem Klimaschutzplan 2050, spielt der kommunale Klimaschutz eine große Rolle. Denn vor allem in den Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen große Potenziale, um Treibhausgase zu mindern. Die Kommunalrichtlinie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Bis zum Jahr 2050 soll Deutschland weitgehend treibhausgasneutral werden. Bereits bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 reduziert werden. Die neue Richtlinie setzt eine Erfolgsgeschichte fort: Von 2008 bis Ende 2017 wurden bereits 12.500 Maßnahmen in über 3.000 Kommunen umgesetzt, die wesentlich dazu beigetragen haben, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Kommunale Investitionen in den Klimaschutz lohnen sich gleich mehrfach: Sie helfen dem Klima, entlasten langfristig die Haushalte der Kommunen und erhöhen die Lebensqualität der Menschen in den Städten, Gemeinden und Landkreisen.
Zügig planen, schnell umsetzen
Um schnell und qualifiziert in den Klimaschutz einzusteigen, können mit der neuen Kommunalrichtlinie die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts und eine Personalstelle für das Klimaschutz-Management zeitgleich beantragt werden. Das gilt für Konzepte des integrierten Klimaschutzes, Konzepte für die klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung sowie die Verbesserung der nachhaltigen Mobilität. Ziel ist es, konkrete Investitionen zügig zu planen und zeitnah umzusetzen. Schnelle Erfolge in der Umsetzung ermöglicht die neue Fokusberatung, da nicht nur erste Maßnahmen aufgezeigt, sondern auch umgesetzt werden. Auch die Potenzialstudien in den Bereichen Abfallentsorgung, Siedlungsabfalldeponien, Abwasserbehandlungsanlagen, Trinkwasser, Abwärmenutzung aus Industrie und Gewerbe sowie Digitalisierung zeigen kurzfristig umsetzbare Maßnahmen auf.
Stärker als bisher wird auf Netzwerke und den Austausch von Know-how und Erfahrungen gesetzt. Deshalb haben Netzwerk-Manager mit der neuen Richtlinie die Möglichkeit, Anträge für kommunale Netzwerke zu stellen. Gemeinsam können kommunale Akteure im Klimaschutz, in der Energie- und Ressourceneffizienz sowie der nachhaltigen Mobilität noch mehr erreichen.
Schwerpunkt Beleuchtung
Beleuchtung bleibt auch in der neuen Richtlinie ein wichtiger investiver Förderschwerpunkt. Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen werden ebenso gefördert wie Innen- und Hallenbeleuchtung. Durch eine zeit- und präsenzabhängige Schaltung sowie eine adaptive Nutzung spart Außen- und Straßenbeleuchtung noch effizienter Energie. Auch durch Management-Systeme können Kommunen und Akteure des kommunalen Umfelds ihre Infrastruktur klimafreundlicher gestalten.
Während Kommunen beim Energie-Management durch externe Dienstleister dabei unterstützt werden, ihren Energieverbrauch systematisch zu erfassen, zu steuern und kontinuierlich zu optimieren, dient das Umwelt-Management dazu, nachteilige Umweltauswirkungen zu verringern. In der Abfallentsorgung geht es jetzt stärker um Ressourceneffizienz. So werden künftig die Sammlung von Garten- und Grünabfällen sowie der Neubau von Bioabfall-Vergärungsanlagen finanziell unterstützt. Eine breite Palette bietet die neue Kommunalrichtlinie auch für den klimafreundlichen Betrieb von Kläranlagen. Dabei werden Energieeffizienzmaßnahmen unterstützt, so etwa die Erneuerung von Belüftung und Motoren. Eine Potenzialstudie, die kurzfristig umsetzbare Klimaschutzmaßnahmen in der Abwasserbehandlung präzisiert, wird der Förderung vorausgesetzt. Für eine optimierte Energieeffizienz werden mit der neuen Richtlinie auch Maßnahmen in der Trinkwasserversorgung gefördert. Das gilt etwa für Pumpen- und Ventilatorsysteme sowie die systemische Optimierung der Anlage. Die bewährte Förderung der aeroben In-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien wird fortgesetzt.
Intelligenter mobil
Auch im Förderschwerpunkt Mobilität setzt die Richtlinie auf einen Mix aus bewährten und neuen Maßnahmen. So wird erstmals die Nutzung und Beschaffung smarter Datenquellen zur intelligenten Verkehrssteuerung finanziell unterstützt. Ziel ist es, den Umweltverbund – bestehend aus Rad- und Fußverkehr sowie öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) – aufzuwerten. Dank dieser Daten können die Verkehrsbetriebe beispielsweise ihre Strecken besser ausrichten. Zusätzlich können die Vorteile des Radfahrens und des ÖPNV auf Web-Seiten oder mithilfe von Apps für die Nutzer sichtbarer gemacht werden – und somit den Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel erleichtern. Eine geeignete Potenzialstudie wird vorausgesetzt und kann ebenfalls über die Kommunalrichtlinie gefördert werden.
Mit digitalen Lösungen im Verkehr setzt die Kommunalrichtlinie neue Akzente, um individuelle Entscheidungen im Sinne des Klimaschutzes noch stärker als bisher zu unterstützen. Um den Radverkehr als Kernstück einer klimafreundlichen Mobilität zu stärken, sind neue Radwege jetzt förderfähig, ebenso Fahrradparkhäuser, die es den Nutzern an den Knotenpunkten mit dem ÖPNV leichter machen, klimafreundliche Verkehrsmittel zu kombinieren. Darüber hinaus können bestehende oder geförderte Radwege mit adaptiver Beleuchtung ausgestattet werden. Die stark nachgefragte Unterstützung für Wegweisungssysteme und frei zugängliche Radabstellanlagen bleibt erhalten.
Wichtige Termine
Die neue Richtlinie wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Anträge auf Förderung können vom 1. Januar bis 31. März sowie vom 1. Juli bis 30. September eines Jahres gestellt werden. Ausnahmen gelten für Anträge, die Energiesparmodelle betreffen sowie für die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und das Klimaschutz-Management: Diese Anträge können ganzjährig gestellt werden. Ansprechpartner in allen Fragen des kommunalen Klimaschutzes ist das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu). Im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) berät es Kommunen sowie Akteure des kommunalen Umfelds dazu, wie sie Ideen und Projekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU und anderer Förderprogramme umsetzen und fördern lassen können.
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