KlimaschutzEU-Vorschläge zu Paris-Beschlüssen

Der EU-Vorschlag zur Aufteilung des EU-Klimaziels wird von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stark kritisiert.
(Bildquelle: Andreas Hermsdorf / pixelio.de)
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat den Vorschlag der EU-Kommission zur Aufteilung des gemeinsamen europäischen Klimaziels für 2030 auf die Mitgliedstaaten begrüßt: „Das ist eine gute Grundlage für die
anstehenden Verhandlungen.“ Die EU hatte sich mit dem Pariser Klimaschutzabkommen dazu bekannt, ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Der Vorschlag der EU diene nun der Umsetzung dieses Ziels. Hendricks wies darauf hin, dass erstmals auch die osteuropäischen Staaten ihre Emissionen verbindlich reduzieren werden. So schlägt die Kommission für jeden EU-Mitgliedstaat ein Klimaziel für die Bereiche vor, die nicht am Emissionshandel teilnehmen, also Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall. Deutschland müsse etwa seine Treibhausgase bis 2030 um 38 Prozent gegenüber 2005 senken. Industrie und Energieerzeugung seien vom EU-Vorschlag nicht betroffen, da sie unter den europaweiten Emissionshandel fallen. Der jetzige Vorschlag beruhe auf den Klimazielen der EU für das Jahr 2030, die bereits im Oktober 2014 vom Europäischen Rat beschlossen wurden. Schon damals habe man sich auf eine grobe Aufteilung des Ziels geeinigt. Danach müssen Staaten mit höherem Pro-Kopf-Einkommen mehr tun als ärmere Mitgliedstaaten. Ein zweiter Legislativvorschlag der EU-Kommission widmet sich Wäldern und Böden. Auch deren Klimawirkung soll erstmals durch eine europäische Klimaverordnung geregelt werden. Die Mitgliedstaaten sollen entsprechend sicherstellen, dass Wälder, die CO2 aufnehmen und binden, die Klimaschutzwirkung verbessern. Emissionsgutschriften aus diesem Sektor könnten in begrenztem Umfang auch dazu genutzt werden, um Ziele in den anderen Sektoren zu erreichen. Hendricks sprach sich jedoch dafür aus, Ausnahmeregelungen wie Waldgutschriften zurückhaltend zu handhaben.
DUH: EU untergräbt Paris-Abkommen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Zielvorgaben der EU-Kommission als unzureichend. Zentral für den Klimaschutz auf europäischer Ebene sei die so genannte Effort Sharing Decision oder Entscheidung zur Lastenverteilung. Da das Emissionshandelsystem nur 40 Prozent der in der EU verursachten Treibhausgase abdeckt, reguliere die Effort Sharing Decision die übrigen 60 Prozent mit den Hauptemittenten Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude. Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert insbesondere den jetzt von der Europäischen Kommission vorgestellten Zielrahmen zum Effort Sharing. Der Vorschlag enthalte zahlreiche Schlupflöcher und stehe nicht im Einklang mit den Verpflichtungen von Paris. Das bereits im Jahr 2014 festgesetzte Treibhausgasminderungsziel von mindestens 40 Prozent bis 2030 sei nicht ausreichend, um einen wirkungsvollen Beitrag zum 1,5-Grad-Ziel zu leisten. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Betrachtet man den Vorschlag zum Effort Sharing wird abermals deutlich, dass sich die Europäische Kommission beim Klimaschutz mit einer Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners zufrieden gibt. Erneut wird eine Chance verspielt, dringend notwendige Impulse für eine Dekarbonisierung unserer Wirtschaft zu setzen.“ Stattdessen fordert die DUH klare sektorale Minderungspfade. Die zahlreichen Flexibilitäten und Ausnahmeregelungen des Instruments wirkten sich ebenfalls negativ auf die Zielerreichung bis 2030 aus. Besonders fatale Auswirkungen hätte die Anrechnung von Waldkrediten. Diese könnte die Umsetzung von lange überfälligen Minderungsmaßnahmen noch über Jahrzehnte hinauszögern. „Die Kosten dieser Verweigerungspolitik werden am Ende die Menschen in Europa tragen müssen. Die Verhandlungen der kommenden Monate werden zeigen, ob sich die Europäische Union einer gesamtgesellschaftlichen Zukunftsvision oder den sektoralen Partikularinteressen einzelner Wirtschaftszweige verpflichtet fühlt“, sagt Sascha Müller-Kraenner.
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