NetzentwicklungspläneSzenariorahmen 2030 genehmigt
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt den Szenariorahmen 2030 für die Netzentwicklungspläne Strom 2017-2030 genehmigt. Wie die BNetzA mitteilt, beschreibt der Szenariorahmen, wie sich Stromerzeugung und -verbrauch in den kommenden zehn bis fünfzehn und fünfzehn bis zwanzig Jahren voraussichtlich entwickeln werden. Die Annahmen bilden die Grundlage zur Ermittlung des notwendigen Ausbaubedarfs des Stromübertragungsnetzes. In den Szenariorahmen seien die veränderten energiepolitischen Ziele mit eingeflossen. So habe man sowohl die aktuelle Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 8. Juni 2016 berücksichtigt als auch die jüngst verabschiedete Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Das beinhalte, dass die Erweiterung des Ausschreibungsmodells beachtet, die geänderten Ausbauziele der einzelnen erneuerbaren Energieträger berücksichtigt sowie der reduzierte Stromverbrauch zur Minderung von Treibhausgasemissionen einbezogen werden. Auch die Kopplung des Wärme- und Verkehrssektors an den Stromsektor spiele erstmalig eine Rolle. Insgesamt schildern drei Szenarien die Veränderung der Energielandschaft: ein konservatives Szenario, ein Transformationsszenario und ein Innovationsszenario. Hinzu kommt ein Langfristszenario, das die Entwicklung bis zum Jahr 2035 untersucht. Die Szenarien unterscheiden sich darin, wie stark und wie schnell sich die Energielandschaft ändert. In Szenario A erzeugen konventionelle Kraftwerke weiterhin einen Großteil der Energie, die erneuerbaren Energien werden langsamer ausgebaut und die Sektoren weniger intensiv miteinander gekoppelt. Das Innovationsszenario C hingegen geht von einem schnelleren Ausbau der Erneuerbaren und einer stärkeren Sektorenkopplung aus. Durch eine stärkere Stromnutzung für Wärme und Verkehr erhöht sich in Szenario C der Nettostromverbrauch um 8,5 Prozent gegenüber heute. Elektrische Wärmepumpen, Power-to-Heat-Konzepte und Elektrofahrzeuge spielen dabei eine große Rolle. Das Transformationsszenario B bildet den Mittelweg zwischen Szenario A und C. Der Szenariorahmen bildet die Grundlage für die am 10. Dezember 2016 von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) vorzulegenden Entwürfe der Netzentwicklungspläne Strom für das Zieljahr 2030. Die ÜNB hatten den Entwurf des Szenariorahmens Anfang Januar der BNetzA zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Vor der Bestätigung hatte die BNetzA diesen fünf Wochen lang mit der Öffentlichkeit konsultiert.
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