Freitag, 22. November 2024

DigitalisierungsgesetzAnpassungen erforderlich

[13.04.2016] Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) mahnt: Nach dem aktuellen Entwurf des Digitalisierungsgesetzes könnten Kunden, die bislang nach Standardlastprofil beliefert wurden, nach dem Einbau intelligenter Zähler mit höheren Netzentgelten belastet werden.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sieht in dem geplanten Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende einen wichtigen Schritt nach vorn, hält aber Änderungen für notwendig. So dürfe die Einbaupflicht für intelligente Messsysteme nicht zu einer ungerechtfertigten Netzentgeltbelastung für Kunden führen. Intelligente Messsysteme seien beispielsweise notwendig, um bei Kunden mit höheren Energieverbräuchen ein Last-Management zu ermöglichen. Deshalb sehe das Gesetz eine Einbauverpflichtung ab dem Jahr 2017 für Anschlüsse mit einem Verbrauch ab 10.000 Kilowattstunden vor. Dazu zählten etwa kleinere gewerbliche Betriebe wie Bäckereien, die derzeit nach so genanntem Standardlastprofil (SLP) beliefert werden. Nach aktueller Gesetzeslage wäre ein Großteil dieser Kunden durch die Einbaupflicht nicht nur mit den gesetzlich geregelten Kosten für das intelligente Messsystem, sondern auch mit deutlich steigenden Netzentgelten konfrontiert. Denn: Mit dem Einbau des Smart Meter würden diese nicht mehr als SLP-Kunden eingestuft, sondern fielen unter die Leistungsmessung. Die Netzentgelte könnten sich dadurch um ein Vielfaches erhöhen. bne-Geschäftsführer Robert Busch fordert gesetzliche Änderungen, die es ermöglichen, Kunden zwar anders zu bilanzieren, netzseitig aber weiter als SLP-Kunden abzurechnen. Nikolaus Starzacher, Gründer und Geschäftsführer des Messstellenbetreibers Discovergy, sieht das ähnlich: „Ein solches Bilanzierungswahlrecht würde den Marktstart erleichtern, da jeder Nutzer eines Smart Meters von den Vorteilen profitieren kann, ohne preisliche Nachteile befürchten zu müssen.“ Starzacher fordert außerdem, bald die noch ausstehende Last-Management-Verordnung vorzulegen. „Es kann nicht sein, dass wir die Messinfrastruktur endlich erneuern und gleichzeitig an einer Rundsteuerregelung aus dem Jahr 1899 festhalten, mit der wir die moderne Messinfrastruktur nicht nutzen können.“ Busch kritisiert des Weiteren die geplante Bereitstellung von Daten aus intelligenten Messsystemen durch die Messstellenbetreiber: „Künftige energiewirtschaftliche Geschäftsmodelle funktionieren nur, wenn alle Marktteilnehmer einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Daten haben. Es darf hier keine Verschiebung zu Verteilernetzbetreibern geben, die die Daten dann nur verzögert herausgeben.“





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