Freitag, 22. November 2024

EnergiegenossenschaftenVernetzung als Chance

[29.01.2016] Bürgerenergiegenossenschaften haben die Energiewende mit vorangetrieben. Doch spätestens seit der EEG-Novelle 2014 gibt es nur noch wenige Neugründungen. Deshalb sind alternative Geschäftsmodelle, mehr Vernetzung und Professionalisierung gefragt.
Die Energiegenossenschaft Starkenburg hat nicht nur zahlreiche Photovoltaikprojekte auf den Weg gebracht

Die Energiegenossenschaft Starkenburg hat nicht nur zahlreiche Photovoltaikprojekte auf den Weg gebracht, sondern gehört mit dem Bürgerwindrad im Odenwald auch zu den Pionieren der Bürgerwindenergie.

(Bildquelle: Energiegenossenschaft Starkenburg)

Energiegenossenschaften sind das Symbol schlechthin für eine bürgernahe und dezentrale Energiewende. Sie stärken die lokale Wertschöpfung und durch die aktive Beteiligung der Bürger auch die gesellschaftliche Akzeptanz für die Energiewende. Dabei sind sie nicht nur Treiber einer technologischen Wende, sondern auch eines gesellschaftlichen Wandels. Während jahrzehntelang wenige Versorger den Energiemarkt dominierten, haben Genossenschaften, Landwirte und Privatleute innerhalb weniger Jahre den Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben. Fast die Hälfte der installierten regenerativen Erzeugungsleistung in Deutschland befindet sich heute in Bürgerhand. Aktuell gibt es bundesweit rund 1.000 Energiegenossenschaften, die meisten davon sind Energieproduktionsgenossenschaften. Hierbei überwiegt die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen. Mit großem Abstand folgen die Stromproduktion aus Windkraft und aus Biomasse. Viele der eingetragenen Genossenschaften haben aber auch Projekte mit unterschiedlichen Technologien auf den Weg gebracht. Eine zweite große Gruppe bilden die Nahwärmenetzgenossenschaften. Ein Gros der Energiegenossenschaften verteilt sich dabei auf die Flächenländer Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Vor allem im Süden und in der Mitte Deutschlands haben sich diese in Verbänden oder Landesnetzwerken organisiert. Nahm die Zahl der Bürgerenergiegenossenschaften (BEG) mit der Liberalisierung des Strommarktes und der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) rasant zu, stellte die EEG-Novelle 2014 eine markante Zäsur dar: die Neugründungsraten sind seither völlig eingebrochen.

Projekte später wieder möglich

Markus Käser, Vorsitzender des Landesnetzwerks Bürgerenergie Bayern, schildert die Situation in seinem Bundesland als dramatisch: „Es gibt nur ganz wenige neue Projekte, da sich die klassischen Geschäftsfelder in der Produktion nicht mehr rechnen: Photovoltaik (PV) rentiert nicht mehr, Biogas sowieso nicht und Wind geht seit der 10-H Regelung auch nicht mehr.“ Allein die Bauanträge für Windkraftanlagen in Bayern zeigten, wie es momentan um die erneuerbaren Energien im Freistaat stünde. Gingen im Jahr 2013 noch 570 Anträge bei der oberen Baubehörde ein, so waren es 2014 nur noch 330. Im ersten Quartal 2015 habe es gerade einmal 12 Neuanträge gegeben. Durch das kontinuierliche Zurückfahren der EEG-Vergütung, die 2017 kommende Umstellung auf europaweite Ausschreibungen, die Mindestabstandsregeln in Bayern und neue bürokratische Hürden, die sich beispielsweise aus dem Kleinanlegerschutzgesetz ergeben, haben die Genossenschaften laut Käser aktuell mit extremen Schwierigkeiten zu kämpfen. Der Vorsitzende ergänzt: „Es wird, wenn sich die Politik auf ihre Ziele besinnt, irgendwann sicher wieder möglich sein, Projekte zu machen. Momentan ist die Situation aber die, dass die BEG lediglich ihre Anlagen verwalten und kaum neue Projekte hinzukommen.“ Deshalb sind nun dringend neue Geschäftsmodelle gefragt. Solche sieht Käser gegenwärtig vor allem im Wärmemarkt oder im Energie-Contracting. Darüber hinaus prognostiziert der Experte, dass es unter den bisherigen Energiegenossenschaften eine Ausdünnung geben wird. Nur noch professionell organisierte Genossenschaften werden am Markt bestehen können. Als zwei besonders aktive Energiegenossenschaften mit einem hohen Professionalisierungsgrad nennt Käser die Bürgerenergiegenossenschaft im Landkreis Pfaffenhofen und die Energiegenossenschaft Neue Energien West (NEW). Dabei haben die Pfaffenhofener bereits vielfältige Projekte in den Bereichen PV und Windkraft umgesetzt. NEW, ein Zusammenschluss von Städten, Gemeinden, einem Stadtwerk und der Bürger-Energie Genossenschaft West aus der Nordoberpfalz, betreibt indessen 29 Solaranlagen. In Zusammenarbeit mit dem Grünstromwerk (Naturstrom) bietet NEW den Regionalstromtarif Nordoberpfalz an. Und das Landesnetzwerk, in dem insgesamt rund 250 bayerische Bürgerenergiegenossenschaften organisiert sind, hat bayernweit nachgezogen. Dabei kooperiert die Bürgerenergie Bayern ebenfalls mit dem Grünstromwerk. Gemeinsam haben sie den Stromtarif Bavariastrom gestartet. Mindestens 25 Prozent des Stroms wird von Solar- und Windenergieanlagen der Mitgliedsgenossenschaften des Landesnetzwerks produziert, der Rest stammt aus bayerischer Wasserkraft. Der Strom wird ohne Umweg über die Strombörse direkt an die Kunden geliefert.

Gelungene Kooperationen

Verena Ruppert, zweite Vorstandsvorsitzende beim Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz, bestätigt den Vernetzungsbedarf. Als Best-Practice-Beispiel fallen ihr auf Nachfrage von stadt+werk spontan die Bürgerwerke ein, der größte Zusammenschluss von insgesamt 38 Energiegenossenschaften in Deutschland. Diese zeigen aus Sicht der Expertin außerdem, wie wichtig es künftig für BEG sein wird, Erzeugung und Verbrauch zusammen zu denken. Auch die Bürgerwerke vertreiben den Strom aus Solar- und Windenergieanlagen ihrer Mitglieder und beziehen zusätzlich Strom aus dem Wasserkraftwerk in Töging am Inn. Die bundesweite Stromlieferung im Verbund soll nach Angaben der Genossenschaft die Finanzierung weiterer Erzeugungsanlagen bei mehr Unabhängigkeit von den politischen Rahmenbedingungen ermöglichen. Dabei beteiligen sich die Mitgliedsgenossenschaften nach Auskunft von Frank Simonis, Vorstandsmitglied der Energiegenossenschaft Neue Energie Bendorf (ebenfalls Mitglied der Bürgerwerke) aus Rheinland-Pfalz, nicht nur an der bundesweiten Stromlieferung im Verbund, sondern platzieren für einen bestimmten Postleitzahlenbereich zusätzlich einen eigenen Regionalstromtarif. Für letzteren müssen sie sich vorab eine gewisse Marge sichern. Der Vorteil: Die Kunden vor Ort können gezielter angesprochen werden. Ziel ist es, mit dem Erreichen einer ausreichenden Kundenzahl den Strom nicht mehr über das EEG zu vertreiben, sondern einen Bezugsvertrag mit den Bürgerwerken als Direktvermarkter auszuhandeln und so eine Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaft aufzubauen. Erst kürzlich wurden die in Heidelberg sitzenden Bürgerwerke mit dem Genossenschaftspreis des baden-württembergischen Genossenschaftsverbands ausgezeichnet. Als weiteres Beispiel für eine gelungene Kooperation nennt Verena Ruppert die hessische Genossenschaft Bioenergieservice Marburger Land. Sie ist ein Zusammenschluss von sechs Genossenschaften der Region und den Stadtwerken Wetter. Gemeinsam organisieren sie den Einkauf, das heißt die Versorgung und Rohstoffbeschaffung für ihre Bioenergieanlagen. Nach Angaben von Helmut Jung, Vorstandsmitglied des Südkreises der Genossenschaft und Vorstandsvorsitzender der Bürgerenergiegenossenschaft Fronhausen, konnten bereits große Einsparungen erzielt werden. So zahlen die Genossenschaften in diesem Jahr gemeinsam nur noch 17 Euro anstatt zuvor 25 Euro je Quadratmeter Holzhackschnitzel. Neben der Nahwärme und dem Stromvertrieb sieht Ruppert in der Projektentwicklung und im Contracting weitere rentable Geschäftsfelder. So baut beispielsweise die Bürgerenergiegenossenschaft Energiegewinner mit Sitz in Köln in ganz Deutschland Gemeinschaftssolaranlagen. Die Bürgergenossenschaft Rheinhessen bietet hingegen unter anderem die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Energie-Einspar-Contracting für Kommunen an.

Stromvertrieb noch Ausnahme

Zahlen aus Hessen belegen, dass der Stromvertrieb als genossenschaftliches Geschäftsmodell noch eher die Ausnahme darstellt. So sind 40 von 69 BEG in Hessen in der Stromproduktion tätig, 25 betreiben Nahwärmenetze und nur vier Genossenschaften haben ihren Fokus in den Bereichen Beratungsdienstleistungen, Direktvermarktung und Stromvertrieb. Als Paradebeispiele für hoch professionalisierte und breit aufgestellte Energiegenossenschaften nennt Nils Rückheim, Geschäftsführer des Landesnetzwerks Bürgerenergiegenossenschaften Hessen (LaNEG Hessen), die Energiegenossenschaft Odenwald (EGO) und den genossenschaftlichen Energieverbund Reg-INA mit Sitz in Neu-Isenburg. Reg-INA ist ein Zusammenschluss aus aktiven Genossenschaften, dem Genossenschaftsverband und dem ökologischen Energiedienstleistungsunternehmen GEWI aus Hannover. Die Gründung von Reg-INA wurde durch die Initiative verschiedener Energiegenossenschaften aus mehreren Bundesländern forciert. Gemeinsam und mit der Expertise der Gründungsmitglieder Energiehaus Dresden und GEWI bauen die Partner derzeit eine genossenschaftliche Direktvermarktung auf. Diese reicht von der regionalen Stromvermarktung bis hin zu Bürgerstrommodellen. Als weiteres Gründungsmitglied ist die Energiegenossenschaft Odenwald (EGO) zu nennen, die zudem den Vorstand von Reg-INA stellt. Innerhalb der EGO liegen neben der Energieerzeugung weitere Schwerpunkte im Bereich energieeffiziente Immobilien, E-Mobilität und PV-Zweitmarkt. Zudem arbeitet die EGO eng mit der Hochschule Darmstadt zusammen. Der Gedanke: Oft erweisen sich eine limitierte Arbeitszeit und fehlendes Fachwissen als entscheidender Flaschenhals bei der schnellen Umsetzung von Projekten. Deshalb beschäftigt die Energiegenossenschaft Odenwald Studenten im Rahmen von Werksverträgen, die dann selbständig Projekte planen. Die Energiegenossenschaft Starkenburg (EGS) habe indessen gezeigt, dass sich Photovoltaik nach der EEG-Novelle 2014 wieder rechne. Der Grund: die bisherige verpflichtende Eigenstromnutzung (90-10-Regelung) wurde gestrichen. Die EGS kalkuliert zunächst für geeignete Dächer den Ertrag bei 100 Prozent EEG-Vergütung. Daraus errechnet sie einen maximalen Anlagenpreis, den sie regionalen Installateuren als Maßgabe mitteilt. Parallel konzipiert die Genossenschaft eine Eigenstromnutzung mit den Gebäudenutzern, die dann zu einer weiteren Verbesserung der Erträge führt. Als ein vorbildliches Beispiel für Kooperation spricht Nils Rückheim außerdem die BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen an. Diese hält seit dem Jahr 2012 ein Viertel an den lokalen Stadtwerken. Erst kürzlich sind die Stadtwerke Wolfhagen für ihre Öffnung mit dem Deutschen Solarpreis von der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien (Eurosolar) ausgezeichnet worden.

Sorgenkind Ausschreibungen

Rückheim betont, dass gerade die Umstellung auf Ausschreibungen den Genossen große Sorgen mache. Zurecht. René Groß, Referent für Energierecht und Energiepolitik bei der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften, weist darauf hin, dass sich bei der zweiten Runde der PV-Ausschreibungen nicht eine Genossenschaft unter den Bezuschlagten befunden habe. Rückheim erwartet, dass dies bei den Wind-Ausschreibungen nicht anders laufen wird: „Die aktuellen Entwicklungen in Berlin werden den bisherigen Leistungen der Bürger bei der Energiewende nicht gerecht, sondern zielen darauf ab, den großen Energieversorgern wieder einen Eintritt in den Markt zu ermöglichen.“ Laut Rückheim muss sich die Bürgerenergie noch weiter professionalisieren. Die in den vergangenen Jahren aufgebauten Netzwerkstrukturen haben nach seiner Einschätzung zumindest den Weg geebnet, um noch aktiver an den Entwicklungen der Energiewirtschaft mitzuwirken. Dennoch seien auch in Hessen fast alle Neugründungen weggebrochen. Einzig der Nahwärmebereich bringe noch neue Energiegenossenschaften hervor. Weitere lohnende Geschäftsfelder sieht das Landesnetzwerk in den Bereichen Mieterstrommodelle und Energieeffizienz. Diese Themen arbeite das LaNEG aktuell auf, um sie den Genossenschaften zugänglich zu machen. Das Landesnetzwerk begrüßt zudem, dass sich die Landespolitik in Hessen für die kleinen Akteure im Bund stark mache. Damit zielt Rückheim unter anderem auf einen vom Land NRW am 6. November 2015 erfolgreich in den Bundesrat eingebrachten Antrag ab. Mit diesem hatten die Länder die Bundesregierung dazu aufgefordert, die europarechtlichen Spielräume für Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht für Windenergieanlagen an Land bei der EEG-Novelle 2016 voll zu berücksichtigen. Der Hintergrund: Die EU-Beihilfeleitlinien für Umwelt und Energie erlauben es den Mitgliedstaaten, Windprojekte bis zu einer installierten Leistung von sechs Megawatt (MW) oder von bis zu sechs Erzeugungseinheiten von den Ausschreibungen auszunehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hatte dies jedoch abgelehnt und Ausnahmen nur für Anlagen bis zu einem MW vorgesehen.

Innovative Modelle

Ernst ist die Lage auch in Baden-Württemberg. Jürgen Feuerbacher von der Bürgerenergiegenossenschaft Birkenfeld – diese plant, Bürger demnächst mit hausgemachtem Strom von PV-Dachanlagen zu versorgen – teilt die Einschätzung, dass nur noch ganz wenige Projekte umgesetzt werden können: „Ein Projekt, das nicht wenigstens eine kleine Rendite verspricht – aus meiner Sicht liegt das Minimum hier bei drei bis vier Prozent – darf nicht umgesetzt werden. Bei einem in der Zukunft steigenden Zinssatz besteht ansonsten die Gefahr, dass die Mitglieder Kapital abziehen und in lohnendere Anlagen stecken.“ Neue Geschäftsfelder für BEG sieht Feuerbacher in Verbindung mit Contracting-Modellen für Straßenbeleuchtung, Blockheizkraftwerke (BHKW) und Nahwärmenetze. Ferner könnten sich Möglichkeiten im Bereich der Beratung von Energieeffizienzmaßnahmen ergeben. Feuerbacher warnt: „Diese Projekte haben aber im Vergleich zu PV-Projekten eine ganz andere Komplexität und sind deshalb noch schwieriger in Verbindung mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit der Vorstände nebenbei zu erbringen.“ Auch der Vertrieb von Lösungen, die Energieströme im Haus visualisieren, wie etwa Smappee oder EM!L, hält Feuerbacher für ein mögliches Geschäftsmodell. Jürgen Müller, zweiter Vorsitzender des Verbands der Bürgerenergiegenossenschaften Baden-Württemberg, prognostiziert, dass junge BEG, die bislang nicht viele Projekte realisiert haben, mittelfristig nicht überleben werden: „Erste BEG überlegen sich bereits, die Genossenschaft rückabzuwickeln, einzelne haben dies bereits getan.“ Müller weist auf weitere wirtschaftliche Benachteiligungen von BEG hin: So müssten sie für direktvermarkteten Strom in unmittelbarer Nähe – auch wenn dieser nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird – die EEG-Umlage in voller Höhe abführen. Anlagenbetreiber zahlen indessen nur bis zu 40 Prozent der EEG-Umlage für die Eigenstromnutzung. Außerdem kritisiert er, dass einige Förderprogramme nicht für Contractoren anwendbar sind. Ein Beispiel sei das aktuelle Förderprogramm Straßenbeleuchtung vom Bund. Um die Chancen der BEG bei Ausschreibungen künftig zu erhöhen, schlägt Müller vor, für den Zuschlag einer Bewerbung unter anderen die Bürgerbeteiligung als Messkriterium zu nehmen. Alternativ könne man auch Projektbewerber verpflichten, eine Bürgerbeteiligung anzubieten. Einen solchen Weg geht aktuell die mecklenburg-vorpommerische Landesregierung mit einem Gesetzentwurf über die Beteiligung von Bürgern und Kommunen an Windparks. BEG müssen Müller zufolge aber nicht nur neue Nischen suchen und innovative Modelle entwickeln, sondern ihre Stärken ausspielen: die hohe Akzeptanz bei Bürgern, die Nähe zum Kunden, die lokale Ortskenntnis, die kommunale Nähe und das Ehrenamt. Denn Müller ist sich sicher: „Die Energiewende ist für unsere Generation über Jahrzehnte hinweg eine riesengroße Herausforderung. Sie wird der gesamten Gesellschaft viel abverlangen. Wenn die Akzeptanz in der Bevölkerung schwindet, wird das Ziel nicht zu erreichen sein.“

Melanie Schulz




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