AtomkraftGesetzentwurf zur Nachhaftung

Kernkraftwerk Isar 2 in der Nähe von Landshut.
(Bildquelle: Bjoern Schwarz / pixelio.de)
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Nachhaftung für Rückbau und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich beschlossen: Sollte eine Zahlungsunfähigkeit beim Kraftwerksbetreiber festgestellt werden, muss das Mutterunternehmen die Kosten tragen, heißt es in einer Meldung der Bundesregierung. Auch nach Konzernumstrukturierungen sollen die Mutterkonzerne weiterhin in die Pflicht genommen werden. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: „Mit dem heutigen Beschluss zur Konzernnachhaftung schließen wir bestehende Haftungslücken. Das Gesetz steht unter der Überschrift ‚Eltern haften für ihre Kinder‘. Es stellt sicher, dass Muttergesellschaften für die Verbindlichkeiten ihrer Töchter für Rückbau- und Entsorgungskosten langfristig haften.“
Zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs wird eine Kommission (KFK) unter dem Vorsitz von Ole von Beust (CDU), Matthias Platzeck (SPD) und Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) eingesetzt. Diese soll im Auftrag der Bundesregierung Handlungsempfehlungen erarbeiten und prüfen, wie der Ausstieg von den Energieversorgern wirtschaftlich bewerkstelligt werden kann. Laut Gabriel wird mit der Einsetzung der Kommission ein zentrales Element für eine erfolgreiche Energiewende umgesetzt. Zusätzlich wurde die Einsetzung eines Staatssekretärsausschusses Kernenergie unter Vorsitz des Bundesministers für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts Peter Altmaier (CDU) beschlossen. Beteiligt sein werden das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Der Ausschuss soll die Arbeit der Kommission begleiten und bewerten.
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