WindkraftDrum prüfe, wer sich ewig bindet

Beim Erwerb einer Windkraftanlage ist Sorgfalt gefragt.
(Bildquelle: Philipp Hofer / pixelio.de)
Der Erwerb eines Windparkprojekts kann vielfältige Risiken bergen, die mit einer so genannten Due Diligence (Sorgfaltsprüfung) identifiziert werden können. Je nach Projektstand spielen unterschiedliche Aspekte eine wichtige Rolle. Der Schwerpunkt der Due Diligence muss deshalb passend zum Übernahmeobjekt gewählt werden, um belastbare Ergebnisse und Risikoprognosen zu erhalten. Steht das Projekt bereits in der Planungsphase zum Verkauf, dann sind die größten Risiken mit der noch ausstehenden Baugenehmigung verbunden: Wie stehen die Chancen, dass die Genehmigung erteilt wird? Für diese Frage sind in erster Linie die gesetzlichen Vorgaben wichtig – insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das auch fachbezogene Nebenbestimmungen aus Naturschutz, Baurecht und weiteren Regelungen fordert. In jedem Einzelfall können die Behörden die Erteilung der Baugenehmigung an Auflagen und Bedingungen knüpfen, die aus den gültigen Gesetzen resultieren. Unter Umständen beeinflussen diese den Projektablauf (etwa Einschränkungen durch Brut- oder Rodungszeiten). Auch können sie mit zusätzlichem Aufwand und Mehrkosten verbunden sein oder die Vorgaben schränken den späteren Betrieb ein und mindern dadurch die Erträge.
Risiken minimieren
Auch technische Aspekte sind in dieser Projektphase für den Erfolg entscheidend. Kann der Baugrund die Standsicherheit der Anlagen dauerhaft gewährleisten? Weht am Standort ausreichend Wind für den rentablen Betrieb? Wie stark sind die Turbulenzen und wie stark belasten sie die Komponenten der Windenergieanlage? Antworten auf diese Fragen sind wichtig, damit die Wirtschaftlichkeit des Windparks zweifelsfrei feststeht und die Komponenten der Windenergieanlagen auf die konkreten Bedingungen ausgelegt werden können. Das leisten valide Gutachten und Analysen zum Standort und zu den Windverhältnissen. Sie sind notwendig, damit der Käufer die Risiken minimieren kann, die in der Betriebszeit möglicherweise zu Betriebs- und Ertragsausfällen, vorzeitigen Materialermüdungen oder kostenintensiven Betriebsschäden führen.
Wenn das Projekt mit Baugenehmigung vor der Errichtung der Anlagen veräußert wird, dann können sich weitere Risiken in den Verträgen und Vereinbarungen verbergen. Selbstverständlich orientieren sich diese an den gesetzlichen Vorgaben und erfüllen die Anforderungen aus dem Vertragsrecht. Dennoch können Konflikte zwischen den Vertragsparteien entstehen. Wer kommt beispielsweise für Mehrkosten und Ertragsausfälle auf, die durch außerplanmäßige Arbeiten für eine schwerlastfähige Zufahrtsstraße entstehen? Bestehen Ansprüche gegenüber dem Hersteller, wenn die Anlage ihre maximale Leistung nicht erreicht?
Am Beispiel der letzten Frage wird deutlich, dass die Garantieansprüche zur Anlagenleistung zwar klar geregelt sein können. Der Vertrag kann jedoch praktische Lücken aufweisen, die als Risiko des Käufers zu interpretieren sind. Denn der eindeutige Nachweis über die tatsächliche Anlagenleistung im späteren Betrieb ist an technische Methoden und internationale Normen gekoppelt. So müssen eine oder mehrere Windenergieanlagen oder die Standorte schon vor der Errichtung benannt werden und zur Leistungsvermessung nach der Norm IEC 61400-12-1:2005 geeignet sein. Sonst kann es nachträglich vorkommen, dass keine Anlage zur Vermessung geeignet ist. Dann verfällt die Garantie, weil nicht bewiesen werden kann, dass die Anlagen nur eine verminderte Leistung erbringen. Daher sollten die Verträge eingehend geprüft und enthaltene Risiken vorzeitig aufgedeckt werden, damit die entscheidenden Details nicht erst vor Gericht verhandelt werden.
Performance des Windparks
Wie viel Energie liefert der Windpark? Wie hoch ist die Verfügbarkeit der Anlagen? Um die Performance eines bestehenden Windparks zu beurteilen, ist ein genauer Blick in die Betriebsdaten und -berichte unerlässlich. So können Mängel in der Betriebsführung oder Fehler in der Steuerung festgestellt werden, die meist die Erträge mindern (wie unzureichende Windnachführung, netzseitige Leistungsreduktion oder geringe Verfügbarkeit aufgrund technischer Defekte). Sind diese Mängel identifiziert, können sie häufig mit vertretbarem Aufwand behoben und der Anlagenbetrieb optimiert werden.
Bei Bestandsparks ist es zudem entscheidend, den Zustand der bestehenden Anlagen und ihrer Komponenten detailliert zu untersuchen. Die Liste der potenziellen, betriebsrelevanten Schäden ist lang: Mangelhafte Wartungsarbeiten, provisorisch ausgebesserte Betriebsschäden, wesentliche Mängel an Fundament, Rotorblättern, Maschinenhaus und Turm oder häufige Ausfälle der Netztechnik sind nur einige Beispiele. Klarheit über den tatsächlichen Zustand der Anlagen verschafft eine Inspektion vor Ort.
Ein weithin unterschätztes Risiko betrifft zudem das Repowering und den Zubau von Anlagen in unmittelbarer Nähe des Windparks. So ist dem Käufer vielfach nicht bekannt, dass auf angrenzenden Flächen in der Nachbarschaft ebenfalls ein Windpark errichtet oder ausgebaut werden soll. Langfristig kann das erhebliche und kritische Auswirkungen auf den Betrieb der eigenen Bestandsanlagen haben: Stehen sie später im Windschatten des neuen Anlagenparks, dann sinken die Energieerträge und durch stärkere Turbulenzen erhöhen sich gleichzeitig die Betriebslasten – nicht selten über die Auslegungsgrenzen hinaus. Daher ist es wichtig, das Zubaurisiko im Rahmen der Due Diligence abzuschätzen und die potenziellen Ertragseinbußen zu berücksichtigen.
Das EEG im Wandel
Die gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen wie die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben ebenfalls großen Einfluss auf die Einnahmen und damit die Profitabilität eines Windparks. Sie entwickeln sich jedoch dynamisch, wie die aktuellen Diskussionen und Entscheidungen zur Novellierung des EEG zeigen. Die Modifikationen und künftigen Entwicklungen können im Einzelfall zusätzliche Ertragsrisiken bergen und die Wirtschaftlichkeit eines Windparks infrage stellen, sofern dieser noch nicht in Betrieb gegangen ist.
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