Samstag, 23. November 2024

BMWiAusschreibungsdesign für Photovoltaik

[15.07.2014] Wie die Ausschreibung bei der Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen künftig aussehen muss, legt ein Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) dar. Bis August kann dazu Stellung genommen werden.

Wenn das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) am 1. August 2014 in Kraft tritt, wird es einige Änderungen mit sich bringen – darunter auch die Umstellung auf ein Ausschreibungsmodell bei der Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Darüber, wie diese Ausschreibungen auszusehen haben, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nun ein Eckpunktepapier veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Bis zum 22. August 2014 können schriftliche Stellungnahmen, Anregungen und Ideen eingebracht werden. Laut BMWi bilden die Eckpunkte die Grundlage für die Erarbeitung einer Verordnung der Bundesregierung, die noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll. Im Jahr 2015 sollen die ersten Ausschreibungsrunden durchgeführt werden. Ab 2017 soll die Förderhöhe dann grundsätzlich auch für die anderen erneuerbaren Energien über Ausschreibungen ermittelt werden. Die anstehenden Pilotausschreibungen sollen hierfür wichtige Erfahrungswerte liefern. Grundlage der Eckpunkte bildet ein wissenschaftlicher Bericht eines Forschungskonsortiums, darunter das Beratungsunternehmen Ecofys und das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW).



Stichwörter: Finanzierung, BMWi, Photovoltaik


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