EnergiekonzeptHessischer Dreiklang
Die Energiewende ist eine notwendige, eine epochale Aufgabe. Sie erfordert das Zusammenwirken aller Beteiligten. Bund, Länder, Kommunen und jeder einzelne Bürger müssen an einem Strang ziehen. Bei der Frage, wie diese Aufgabe bewältigt werden kann, geht es nicht um die schnellste, sondern um die klügste Lösung.
Damit Energie für ein wirtschaftlich starkes Land wie Hessen bezahlbar und verfügbar bleibt, ist eine intelligente Lösung für die Umstellung auf erneuerbare Energien gefragt. Die Politik schafft dazu die Rahmenbedingungen. Ministerpräsident Volker Bouffier hat den Hessischen Energiegipfel einberufen und damit einen bundesweit beispielhaften Prozess gestartet. Innerhalb weniger Monate haben Vertreter aller Landtagsfraktionen und verschiedenster Verbände Empfehlungen ausgearbeitet, welche die Grundlage für die Energiewende in Hessen bilden sollen. Auf einem breit angelegten Konsens wurden ambitionierte Ziele vereinbart: die Erzeugung der Energie für Strom und Wärme bis 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz unter anderem durch die Erhöhung der jährlichen Sanierungsrate im Wohnungsbestand auf mindestens 2,5 bis 3 Prozent.
Um diese Ziele umzusetzen, hat die Landesregierung ein umfangreiches Maßnahmenkonzept aufgelegt. Grundlage ist der Dreiklang aus informieren, beraten und fördern. Die Information steht an erster Stelle, weil sie die Basis bildet für die Akzeptanz erneuerbarer Energien. Die gezielte Beratung ist das zweite Standbein der hessischen Initiativen, weil dadurch Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz angestoßen werden. Drittes Standbein des Umsetzungskonzepts ist die zielgerichtete Förderung.
Wichtiger Bestandteil des Dreiklangs ist das Hessische Energiezukunftsgesetz, das Ende Mai in den Landtag eingebracht wurde. Es verankert die definierten Ziele, passt die bisherige Förderstruktur an die modernen Formen der Energieerzeugung und -nutzung an und sieht ein umfangreiches Energie-Monitoring zur Begleitung der Energiewende vor. Darüber hinaus wird die Selbstverpflichtung des Landes im Bereich der Energieeffizienz festgeschrieben. Das Gesetz geht über die Empfehlungen des Energiegipfels hinaus. Dazu zählen beispielsweise die Änderung der Bauordnung im Hinblick auf die Genehmigungsfreiheit von Kleinwindkraftanlagen bis zehn Meter Höhe in Industrie- und Gewerbegebieten (oder in damit vergleichbaren Gebieten) sowie die Änderung der Kompensationsverordnung im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mastenähnliche Eingriffe.
Die hessische Landesregierung sieht den Schlüssel für das Gelingen der Energiewende in der Schaffung von Anreizen und nicht in Zwangsmaßnahmen oder Überregulierung. Für Anreize sorgen dabei nicht nur finanzielle Förderungen, sondern auch Transparenz und die Vereinfachung von Verfahren. Das Gesetz ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung einer sicheren, bezahlbaren, umweltfreundlichen und gesellschaftlich akzeptierten Energieversorgung der Zukunft.
Neue Wege gehen
Eine entscheidende Rolle bei der Energiewende kommt den Kommunen und den kommunalen Energieversorgern zu. Das Energiezukunftsgesetz räumt den Kommunen umfangreiche Fördermöglichkeiten für Investitionen im kommunalen Gebäudebestand ein. Auf diese Weise können sie selbst von Maßnahmen profitieren, die der Reduzierung des Endenergieverbrauchs, dem Einsatz erneuerbarer Energien, der Kraft-Wärme-Kopplung oder der Begrenzung der klimarelevanten Emissionen dienen. Zudem genießen Kommunen eine hohe Glaubwürdigkeit bei der Bevölkerung und können somit als Vorbild dienen, entsprechende Investitionen auch im privaten Bereich zu tätigen.
Da aufeinander abgestimmte Maßnahmen Erfolg versprechen, werden kommunale Energie- und Klimaschutzkonzepte, Energieeffizienzpläne und Konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien ebenfalls gefördert. Somit hat es jede Kommune selbst in der Hand, angepasst an die spezifischen Gegebenheiten vor Ort, Energieeinsparungen und Alternativen zur Bereitstellung von Nutzenergie für Gebäude oder Anlagen vorzusehen.
Das Land geht ebenfalls neue Wege. Die Mikro-KWK-Technologie ermöglicht in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie kleinen Gewerbebetrieben Energieeinsparungen von 10 bis über 30 Prozent. Um den Ausbau dieser Technologie voranzutreiben, ist im Juni eine Initiative gestartet worden, die kleine Blockheizkraftwerke in einem Contracting-Verfahren anbietet und finanziell unterstützt. Die beteiligten Partner – Stadtwerke, lokale Gasversorger und Hersteller – verfügen über das notwendige Fachwissen bei der Betreuung derartiger Systeme und stellen sicher, dass das finanzielle Risiko und der Aufwand für die Hausbesitzer in einem überschaubaren Rahmen bleiben. Die Initiative belegt, wie wertvoll es ist, Akteure, Wissensträger und Nutzer zusammenzubringen.
Bürger mitnehmen
Der Erfolg und die Geschwindigkeit der Energiewende werden in hohem Maße davon abhängen, ob sich die Gesellschaft mit dem Ziel und den dafür notwendigen Maßnahmen identifiziert. Die Zusammenhänge zu erläutern ist eine wichtige Aufgabe der Politik. Nur wenn diese klar sind, ist der Einzelne bereit, seinen Beitrag zur Verringerung des Energieverbrauchs und zum Einsatz erneuerbarer Energien zu leisten. Dabei gilt es, nicht allein den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, sondern eine kontinuierliche und gleichmäßige Entwicklung von Netzen, Speichermöglichkeiten und erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Studien belegen, dass 98 Prozent der Bevölkerung dem Ausbau der erneuerbaren Energien positiv gegenüberstehen. Wenn es jedoch konkret wird, gibt es häufig Vorbehalte. Deshalb ruht sich die hessische Landesregierung nicht auf Umfragen aus, sondern nimmt alle Bürger mit in das neue Energiezeitalter.
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