[26.6.2024] Im Jahr 2022 hat sich Hessen zusammen mit Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein im Bundesrat für eine Reduzierung der bürokratischen Hürden bei kleinen Photovoltaikanlagen eingesetzt. Dies wurde im Jahressteuergesetz 2022 von der Bundesregierung aufgegriffen und umgesetzt. Die neuen Regelungen zeigen nun ihre Wirkung.
In Hessen mussten sich im Jahr 2023 mehrere tausend Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen nicht mehr beim Finanzamt registrieren lassen und keine steuerliche Erklärung abgeben. Wie das Hessische Ministerium der Finanzen mitteilt, ist dies das Ergebnis eines gemeinsamen Antrags der Länder Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, der 2022 im Bundesrat eingebracht und im Jahressteuergesetz 2022 von der Bundesregierung umgesetzt wurde.
„Unser Einsatz für...
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