[3.12.2018] Das Land Sachsen-Anhalt hat einen Leitfaden zum Thema Artenschutz und Windenergie erarbeitet. Für die Genehmigungsbehörden regelt das Papier ein einheitliches Vorgehen, bei Windkraftbetreibern soll es für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Den „Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen“ hat jetzt Sachsen-Anhalts Umwelt- und Energieministerin Claudia Dalbert vorgestellt. Ziel des Leitfadens ist es nach Angaben des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt, Verluste von Tierarten an Windenergieanlagen zu verringern sowie die Rechtssicherheit für die Windenergiebetreiber und den Artenschutz zu verbessern. Der Rahmen für Untersuchungen im Vorfeld der Genehmigungserteilung von Windenergieanlagen für Sachsen-Anhalt sei dazu einheitlich nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen festgelegt worden.
Der Leitfaden enthält für ausgewählte Arten Empfehlungen zum Umgang mit deren Habitatansprüchen, zu Prüfradien um Brut- und Ruhestätten und zu methodischen Vorgaben, die in den Genehmigungsverfahren in Sachsen-Anhalt angewendet werden sollen. Das soll es den Genehmigungsbehörden ermöglichen, frühzeitig Konflikte zwischen Artenschutz und Windenergie zu erkennen und diese systematisch zu lösen. Die Inhalte des Leitfadens wurden vom Umweltministerium Sachsen-Anhalt unter Beteiligung der Windkraftbranche (Verbände und Betreiber) sowie der Naturschutzverbände erstellt und mit dem für die Raumordnung und Regionalplanung zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmt.
(bs)
http://mule.sachsen-anhalt.deDer Leitfaden zum Download (Deep Link)
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Bildquelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt