Thüringen:
Ausgleich für kommunalen Wärmeplan


[29.8.2024] Thüringen will als erstes Bundesland den Kommunen einen Ausgleich für die Kosten der kommunale Wärmeplanung zahlen.

Das Thüringer Landeskabinett hat die Thüringer Verordnung über den finanziellen Ausgleich der Kosten für die Aufstellung von Wärmeplänen beschlossen. Den Kommunen – konkret den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften –, die gemäß dem Wärmeplanungsgesetz als planungsverantwortliche Stellen agieren, wird ab Oktober 2024 eine jährliche Zuweisung für Personal, die Durchführung externer Gutachten sowie Beteiligungsprozesse zur Verfügung gestellt. Thüringen ist damit das erste Bundesland, das die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung regelt.
Konkret bedeutet das sieben Millionen Euro und ab 2025 eine Steigerung pro Jahr auf gut zehn Millionen Euro, die unter Berücksichtigung der Gemeindegrößen zur Verfügung stehen. Die Landesregierung rechnet mit Gesamtkosten für Personal und externe Planung in Höhe von etwa 50 Millionen Euro bis 2028, die aus dem Haushalt des Energieministeriums bereitgestellt werden. Mit dem Geld sollen die einzelnen Planungsschritte des Wärmeplanungsgesetzes umgesetzt werden. Dazu zählen: Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenarien, Umsetzungsstrategie und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Nach Abschluss der Wärmeplanung werden die tatsächlichen Kosten ermittelt, sodass jede planungsverantwortliche Stelle genau die finanziellen Mittel erhält, die sie tatsächlich benötigt hat. (ur)

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Stichwörter: Wärmeversorgung, Thüringen, Kommunaler Wärmeplan



       


Quelle: www.stadt-und-werk.de