EU-Richtlinie RED III:
Gesetzentwurf beschlossen


[26.7.2024] Die Bundesregierung hat gestern einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie RED III beschlossen, der die Genehmigungsverfahren für Wind- und Solarenergie beschleunigt. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien durch schnellere Genehmigungsprozesse zu fördern.

Die Bundesregierung hat gestern den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) in den Bereichen Windenergie an Land, Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort beschlossen.
Durch die Einführung von Beschleunigungsgebieten und verkürzte Genehmigungszeiten sollen die Verfahren für Windenergie an Land und Solarenergie erheblich schneller werden. Der Entwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vorgelegt.
Das zentrale Element des gestern beschlossenen Gesetzesentwurfs ist die Ausweisung von so genannten Beschleunigungsgebieten für Wind- und Solarenergieanlagen. Diese Gebiete, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt werden, ermöglichen eine vereinfachte und beschleunigte Genehmigung von Projekten gemäß den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz.
Die EU-Richtlinie (EU) 2018/2001, die im vergangenen Jahr überarbeitet wurde, setzt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die Richtlinie insbesondere Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren vor.
Zusätzlich werden durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes Beschleunigungsmaßnahmen für alle Vorhaben, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, umgesetzt. (th)

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Stichwörter: Politik, EU-Richtlinie RED III



       


Quelle: www.stadt-und-werk.de