[23.11.2017] Bei der dritten Ausschreibung für Windenergie an Land wurden ausschließlich Bürgerenergiegesellschaften berücksichtigt. Die Zuschlagspreise lagen im Schnitt bei 3,8 Cent je Kilowattstunde und sind um zehn Prozent gesunken.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gestern (22. November 2017) die Zuschläge der dritten Ausschreibung für Windenergie an Land erteilt. Nach Angaben der Behörde wurden ausschließlich Bürgerenergiegesellschaften berücksichtigt. Die Zuschläge lagen laut BNetzA im Durchschnitt bei etwa 3,8 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) und sind damit um weitere zehn Prozent gegenüber der Vorrunde gesunken. Die Ausschreibung sei deutlich überzeichnet gewesen, bei einem Ausschreibungsvolumen von 1.000 Megawatt wurden 210 Gebote mit einem Volumen von 2.591 Megawatt abgegeben. Die Bundesnetzagentur habe 61 Geboten einen Zuschlag erteilt. Die Ausschreibungsrunde sei von Geboten ohne Genehmigung geprägt gewesen. In den ersten beiden Ausschreibungen für Windenergie an Land im Jahr 2018 ist für eine Teilnahme das Vorliegen einer Genehmigung zwingend erforderlich.
(al)
Ergebnisse der dritten Ausschreibung für Wind an Land (Deep Link)
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Bildquelle: Abo Wind AG