[19.9.2017] Der BDEW hat jetzt neue Zahlen zur Ladeinfrastruktur für E-Autos veröffentlicht. Insgesamt 10.700 Ladepunkte stehen an 4.730 Ladesäulen in Deutschland bereits zur Verfügung.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat jetzt eine neue Erhebung zur Ladesäuleninfrastruktur veröffentlicht. Demnach stehen in Deutschland aktuell rund 10.700 Ladepunkte an 4.730 Ladesäulen – darunter 530 Schnellladesäulen – zur Verfügung. Wie der BDEW meldet, seien für die Erhebung Energieunternehmen, aber auch Parkhaus- und Parkplatzbetreiber sowie weitere Marktteilnehmer erfasst worden.
„Diese Zahlen zeigen eindrucksvoll: Die Energiewirtschaft drückt beim Ladesäulen-Ausbau aufs Tempo. Sie geht damit massiv in Vorleistung“, sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Jetzt sei es an der Automobilindustrie, endlich attraktive Elektroautos auf den Markt zu bringen. Gemeint seien E-Fahrzeuge mit einer hohen Reichweite zu einem bezahlbaren Preis.
Für eine Million E-Autos seien allerdings 70.000 Normalladepunkte und 7.000 Schnellladepunkte erforderlich. Da sich der Betrieb aufgrund der noch geringen Anzahl an E-Fahrzeugen noch nicht lohne, seien auch die von der Politik aufgelegten Förderprogramme enorm wichtig. Die bereitgestellten Fördermittel würden entsprechend stark abgerufen, während die Kaufprämie für E-Fahrzeuge mangels attraktiver Modelle bisher kaum Wirkung zeige.
Der Verband machte gleichzeitig darauf aufmerksam, dass der Ausbau der Elektromobilität erhebliche Investitionen in das Strom-Verteilnetz erfordere. Auch werde die Bedeutung von Elektromobilität auf Basis erneuerbarer Energien wachsen. Kapferer: „Deshalb brauchen wir Lösungen für eine Vernetzung von Fahrzeug, Stromnetz und regenerativen Erzeugungsanlagen. Dazu müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen beispielsweise für die Bereitstellung und Verarbeitung von Daten geklärt sein. Nur so können die Unternehmen neue digitale Geschäftsmodelle entwickeln.“
Der BDEW weist in einer Meldung außerdem darauf hin, dass die aktuelle Erhebung wegen der Hinzunahme von E-Ladepunkten in Parkhäusern und auf Parkplätzen nicht mit den Zahlen aus dem vergangenen Jahr vergleichbar ist. Bei Verwendung der ursprünglichen Datenbasis sei ein Anstieg um 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten. Der Erhebung lägen außerdem folgende Definitionen zugrunde: Ein Normalladepunkt sei ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 Kilowatt, ein Schnellladepunkt hingegen ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt übertragen werden kann. Ein Ladepunkt sei zudem dann öffentlich zugänglich, wenn er sich im öffentlichen Raum befindet oder auf privatem Grund, der aber von einem größeren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann.
(me)
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