[8.6.2017] Die Bundesnetzagentur hat jetzt die zweite Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land eröffnet.
Gebote für die zweite Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land können bis zum 1. August 2017 abgeben werden. BNetzA-Präsident Jochen Homann sagt: „Nachdem in der ersten Runde überwiegend Bürgerenergiegesellschaften erfolgreich waren, dürfen wir gespannt sein, ob sich dies auf das Bieterverhalten auswirkt. Wir hoffen, dass die Ausschlussquote auf dem gezeigten niedrigen Niveau bleibt.“
Auch für den zweiten Gebotstermin beträgt das Höchstgebot sieben Cent je Kilowattstunde für einen Referenzstandort. Gebote mit der niedrigsten Förderhöhe werden solange bezuschlagt, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Wie die BNetzA weiter meldet, beträgt das Ausschreibungsvolumen 1.000 Megawatt und sei damit um 200 Megawatt größer als in der Runde zuvor. Im Netzausbaugebiet könnten maximal 322 Megawatt bezuschlagt werden.
Parallel zur Ausschreibungseröffnung hat die Bundesnetzagentur ein Hinweispapier herausgegeben, in dem potenzielle Fehler bei der Gebotsabgabe beschrieben werden. Sobald das Anlagenregister vom Marktstammdatenregister abgelöst worden sei, müssten alle Meldungen dorthin erfolgen. Ende der Meldefrist der Genehmigungen für die aktuelle Ausschreibungsrunde sei der 11. Juli 2017.
(me)
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