ANGACOM-2403.05-rotation

Freitag, 19. April 2024

Ausschreibungen:
Neue Regeln für KWK, Wind und Sonne


[18.5.2017] Der Entwurf einer neuen Verordnung sieht Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme vor. Außerdem sollen gemeinsame Ausschreibungen für Photovoltaik- und Windkraftanlagen an Land eingeführt werden.

Das Bundeskabinett hat jetzt den Entwurf einer Mantelverordnung zur Einführung von Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme sowie zur Einführung von gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen verabschiedet.
Demnach sollen mittelgroße KWK-Anlagen mit einer Leistung von einem Megawatt (MW) bis 50 MW künftig nur noch dann gefördert werden, wenn sie zuvor in einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur einen Zuschlag erhalten haben. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erläutert, speisen Anlagen dieser Größenordnung meist Wärme in städtische Wärmenetze ein, können aber auch größere Gewerbe- oder Industriebetriebe mit Wärme versorgen. In einer eigenen Förderkategorie sollen zusätzlich innovative KWK-Systeme ausgeschrieben werden. Hierbei handelt es sich um KWK-Anlagen, die mit erneuerbarer Wärme – beispielsweise aus Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen – gekoppelt werden. Ziel ist es, weitere Treibhausgase einzusparen und Investitionen in flexible Technologien anzureizen.
Bis zum Jahr 2021 sollen pro Jahr 200 MW ausgeschrieben werden, wovon zunächst 150 MW auf herkömmliche und 50 MW auf innovative Systeme entfallen. Der Anteil innovativer Systeme werde danach langsam gesteigert. Staatssekretär Rainer Baake (Bündnis 90/Die Grünen) kommentiert: „Die Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stellen die Weichen für die Zukunft. Jetzt geht es darum, dass die Anlagen flexibel auf erneuerbare Strom- und Wärmeerzeugung reagieren.“
Des Weiteren werden für eine Pilotphase von drei Jahren, also von 2018 bis 2020, gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen eingeführt. Ziel ist es zu untersuchen, wie sich eine gemeinsame Ausschreibung auswirkt. Das gemeinsame Ausschreibungsvolumen beträgt hier insgesamt 400 MW. „Aus guten Gründen hat sich die Bundesregierung bisher für technologiespezifische Ausschreibungen entschieden, wie wir sie im EEG geregelt haben. Das erhöht die Versorgungssicherheit und sorgt für eine bessere regionale Verteilung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“, erläutert Baake. „Dennoch wollen wir mit einem Pilotvorhaben praktische Erfahrungen mit einer technologieübergreifenden Ausschreibung sammeln. Das Ergebnis werden wir evaluieren und dann die Schlüsse für die weitere Entwicklung der Ausschreibung ziehen.“

Branche begrüßt Entwurf für Ausschreibungsverordnung

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bezeichnet den Verordnungsentwurf als praktikabel und sieht zentrale Empfehlungen der Branche berücksichtigt. Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, lobt insbesondere die neue Förderkategorie für innovative KWK-Systeme: „Das ist ein weiterer Schritt, um die KWK-Systeme zukunftsfähig zu machen und ein wichtiger Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors.“ Die Vorgaben für innovative KWK-Systeme seien jedoch sehr hoch gesteckt, bislang gebe es zudem eine Beschränkung auf Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpen. Der Verband wünscht sich hier eine größere Technologieoffenheit. Kapferer begrüßt auch die Einführung gemeinsamer Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Photovoltaikanlagen: „Je stärker der Wettbewerb, umso größer der Anreiz, die Potenziale zur Kostensenkung zu erschließen. Allerdings muss das Ausschreibungssystem so gestaltet sein, dass keine der Technologien regulatorisch bedingte Wettbewerbsnachteile hat.“ Mit der Verordnung zu gemeinsamen Ausschreibungen setzt die Bundesregierung laut BDEW die Vorgaben der Europäischen Kommission im Rahmen der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2017 um. (me)

http://www.bdew.de
http://www.bmwi.de

Stichwörter: Politik, KWK, Windenergie, Photovoltaik | Solarthermie



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