[30.3.2017] Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die neue Ladesäulenverordnung der Bundesregierung. Das Laden von E-Mobilen werde so bedeutend nutzerfreundlicher.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat sich umgehend zu der von der Bundesregierung geänderten Ladesäulenverordnung geäußert. „Die Neuregelungen werden das Laden von Elektrofahrzeugen deutlich benutzerfreundlicher machen. E-Autos lassen sich künftig genauso flexibel laden wie Benziner“, sagt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Nach Einschätzung von Kapferer wird das sogar zusätzliche Nutzergruppen von der E-Mobilität überzeugen.
Und das sind die Änderungen: Fahrer sollen künftig auch ohne Vertrag alle öffentlichen Ladesäulen nutzen können. Dazu sollen Betreiber von Ladepunkten das Aufladen des Elektrofahrzeugs unentgeltlich, mittels Bargeld, eines gängigen kartenbasierten Bezahlsystems oder eines webbasierten Systems ermöglichen. SMS-Zahlung und andere Dienste könnten ebenfalls unentgeltlich angeboten werden. Die Menüführung für das Aufladen und Bezahlen müsse mindestens in deutsch und englisch zur Verfügung gestellt werden.
Ausnahmen sieht die neue Ladesäulenverordnung für kleine Ladepunkte mit einer Leistung von höchstens 3,7 Kilowatt vor. Für solche Ladesäulen sollen auch keine Steckervorgaben Anwendung finden. Hintergrund ist, dass das so genannte Laternenladen für Elektroscooter und Pedelecs zusätzlich ermöglicht werden soll.
Kapferer: „Solange nicht deutlich mehr Elektrofahrzeuge unterwegs sind, rechnen sich die öffentlichen Ladesäulen allerdings häufig nicht. Um diese Henne-Ei-Problematik aufzulösen, ist das Ladesäulen-Förderprogramm weiterhin enorm wichtig.“ Der zweite Förderaufruf müsse schnellstmöglich erfolgen und ein größeres finanzielles Volumen haben, um den Ausbau weiter zu beschleunigen.
(me)
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