[24.3.2017] Die Solarbranche fordert, den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegten Gesetzesentwurf zum Mieterstrom an einigen Stellen nachzubessern.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Montag einen Gesetzesentwurf für Mieterstrom vorgelegt, die Solarwirtschaft drängt auf Nachbesserungen. Zwar ziele der Entwurf nach Einschätzung des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) in die richtige Richtung, der Referentenentwurf müsse aber an mehreren Stellen nachgebessert werden. So sollten etwa Betreiber kleiner Solarstromanlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowattpeak von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden. Andernfalls wäre der Aufwand für Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten unverhältnismäßig hoch. Außerdem sei es nicht nachvollziehbar, warum Mieterstrom nur förderwürdig werden soll, wenn er auf dem gleichen Gebäude geerntet wird, indem der belieferte Mieter wohnt oder arbeitet. Vielmehr sollte Mieterstrom auch dann gefördert werden, wenn er vom Dach eines benachbarten Gebäudes stammt und das öffentliche Stromnetz bei der Lieferung an den Mieter nicht genutzt wird. Hier hält der Verband die Definition des räumlichen Zusammenhangs für sinnvoll. Außerdem plädiert die Branche dafür, das Summenzählermodell als ein in der Praxis erprobtes Messverfahren für die Abrechnung von Mieterstrommodellen verpflichtend vorzuschreiben. Der BSW-Solar erwartet, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes Stadtwerke solaren Mieterstrom als Möglichkeit der Kundenbindung für sich entdecken werden. Wünschenswert sei aber auch, dass Wohnungsunternehmen ihre Steuerprivilegien für die Vermietung von Wohnraum im Falle einer Versorgung von Mietern mit Ökostrom künftig nicht verlieren. Auch hier bestünde noch Nachbesserungsbedarf.
(me)
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