[28.2.2017] Der Energieministerrat in Brüssel berät über das Gesetzgebungspaket Saubere Energie für alle Europäer. Rainer Baake nimmt für die Bundesregierung an der Debatte teil.
Rainer Baake (Bündnis 90/Die Grünen), Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, vertritt die Bundesregierung im Energieministerrat in Brüssel. Ziel eines aktuellen Treffens ist ein Gedankenaustausch zum Gesetzgebungspaket Saubere Energie für alle Europäer (
wir berichteten), das die Kommission am 30. November 2016 vorgelegt hatte.
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilt, stehen die Themen Strommarktdesign, erneuerbare Energien und Governance im Fokus der Beratungen. Baake bezeichnete das Paket als zentral für die Umsetzung der Energieunion und der Energiewende in Europa: „Ich begrüße es sehr, dass die Kommission beim Strommarktdesign die Märkte auf einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien ausrichten will, wie dies auch in Deutschland mit dem Strommarkt 2.0 geschieht. Es ist richtig, dabei auf eine freie Preisbildung als Taktgeber zu setzen.“
Der Staatssekretär betonte, dass alle wichtigen politischen Entscheidungen im Rat und Parlement getroffen werden müssen und nicht in technische Prozesse oder Einzelfallentscheidungen verlagert werden dürfen. Die Förderung erneuerbarer Energien bezeichnete Baake als unzureichend. Hier müsse nachgebessert werden, um eine bessere Konvergenz der Fördersysteme zu erzielen. Nur so könne man die notwendige Sicherheit für Investoren herstellen.
Hingegen begrüßte Baake, dass die Kommission die Umsetzung der EU-2030 Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz ernst nehme und erste Regelungen für den Fall treffe, dass die freiwilligen Beiträge der Mitgliedsstaaten nicht ausreichen. Auch hier sei weitere Konkretisierung notwendig, die Vorschläge seien jedoch eine gute Basis für weitere Verhandlungen.
Das Legislativpaket Saubere Energie für alle Europäer umfasst vier Richtlinien und vier Verordnungen für eine bessere Koordinierung der nationalen Energiepolitiken durch abgestimmte Klima- und Energiepläne – die so genannte Governance-Verordnung – , eine neue Energieeffizienzrichtlinie, die Weiterentwicklung der Gebäuderichtlinie, eine neue Erneuerbaren-Richtlinie und ein neues europäisches Strommmarktdesign.
(me)
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