Donnerstag, 25. April 2024

Bund:
Neuregelungen im Bereich Energie


[9.1.2017] Pünktlich zum neuen Jahr gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Neuregelungen im Bereich Energie bekannt. Sie reichen vom Inkrafttreten des EEG 2017 bis hin zu neuen Effizienzlabels für Dunstabzugshauben.

Nach dem EEG 2017 müssen künftig auch Windkraftanlagen an Ausschreibungen teilnehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kündigt für 2017 die nächste Phase der Energiewende an. So erfolge mit dem Inkrafttreten des EEG 2017 ein Paradigmenwechsel: Die Vergütung von Ökostrom wird nicht mehr wie bislang staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. Dabei werde der Zuschlag nach dem Prinzip des niedrigsten Preises vergeben. Auch der Kraft-Wärme-Kopplung wird eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Energiewende in Deutschland zugewiesen. So werden auch die Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) zum 1. Januar 2017 angepasst. Die KWK-Förderung für kleine Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt soll künftig ebenfalls im Zuge von Ausschreibungen ermittelt werden. Außerdem werde die Besondere Ausgleichsregelung des EEG 2017 auf das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz übertragen. Des Weiteren sind Schornsteinfeger dazu verpflichtet, Heizgeräte, die älter als 15 Jahre sind, künftig mit einem neuen Heizungslabel zu etikettieren. Dank des Labels könne die Effizienzklasse des alten Kessels direkt mit der Klasse neuer Heizgeräte verglichen werden. Den Einbau neuer hocheffizienter Heizungen fördert das BMWi entsprechend aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Heizungen mit erneuerbaren Energien werden dagegen über das Marktanreizprogramm (MAP) gefördert. Seit August 2016 wird außerdem der Austausch der Heizungspumpe oder der hydraulische Abgleich bezuschusst. Für Fernsehgeräte und Dunstabzugshauben werden die Klassen der farbigen EU-Energieeffizienzlabel angepasst. Und: Halogen-Metalldampflampen (HQI-Lampen) sowie Quecksilberdampflampen (HQL-Lampen), die eine Lichtausbeute von weniger als 80 Lumen pro Watt erzielen, dürfen ab dem 1. Januar 2017 weder eingebaut noch verkauft werden. Wie das BMWi mitteilt, ergeben sich die Regelungen aus den so genannten Öko-Design-Anforderungen der Europäischen Union. (me)

http://www.bmwi.de

Stichwörter: Politik, BMWi

Bildquelle: Q.pictures / pixelio

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