ANGACOM-2403.05-rotation

Samstag, 20. April 2024

HessenEnergie:
Künftig weniger Leuchtfeuer


[22.12.2016] Das nächtliche Blinken von Windenergieanlagen, das der Flugsicherung dient, wird vor allem von Anwohnern in den windreichen Mittelgebirgen als störend empfunden. Der Wegfall der unteren Beleuchtungsebene soll nun Abhilfe schaffen.

Nächtliche Flugsicherungsanlagen belästigen vor allem Anwohner in den windreichen Mittelgebirgen und sind auch der ovag-Tochter HessenEnergie als bedeutendem Projektierer und Betriebsführer von Windkraftanlagen ein Dorn im Auge. Wie das Unternehmen mitteilt, sei ihm nun mit Beharrlichkeit eine Entlastung in dieser Frage gelungen. So habe die Flugsicherheitsbehörde auf Antrag von HessenEnergie für vier Windparks in Süd- und Mittelhessen den Wegfall von Leuchtfeuer genehmigt. Nach Einschätzung von HessenEnergie werden weitere Windparks in Nordhessen, die sowohl in der Betriebsführung von HessenEnergie als auch anderer Betreiber stehen, folgen. Gerd Morber, Bereichsleiter Erneuerbare Energien / Windenergie bei HessenEnergie, berichtet: „Die HessenEnergie verantwortet derzeit die Betriebsführung für rund einhundert Windenergieanlagen an dreißig Standorten in Hessen.“ Jede Beleuchtungsebene am Turm leuchte in vier Himmelsrichtungen. „Durch die Genehmigung der Flugsicherungsbehörde auf die vier unteren Leuchten verzichten zu können, reduziert sich die Lichtverschmutzung zukünftig um annähernd fünfzig Prozent“, freut sich Morber. Grundlage der Entscheidung ist eine bislang wenig beachtete Neuregelung der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geänderten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen. Das Regierungspräsidium Gießen erläutert: „Gegen die von HessenEnergie angezeigten Maßnahmen wurden keine Bedenken vorgebracht. Das angezeigte Vorhaben – der Wegfall der unteren Beleuchtungsebene – stellt eine Änderung der Genehmigungsauflagen dar, bedarf aber keiner Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.“ Als Fachbehörde sei bezüglich der Luftverkehrssicherheit die Luftverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Kassel angehört worden. HessenEnergie spricht von uneingeschränkt grünem Licht der Behörde, weshalb das Unternehmen vorhat, zunächst 68 weitere Leuchten an Windenergieanlagen in Kefenrod, Lautertal und Ulrichstein im Hohen Vogelsberg abzuschalten. Weitere Anträge auf Wegfall der unteren Beleuchtungsebene sollen folgen. (me)

http://www.ovag-gruppe.de
http://www.hessenenergie.de

Stichwörter: Windenergie, ovag Energie, HessenEnergie, Recht



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