ANGACOM-2403.05-rotation

Samstag, 20. April 2024

AKW Hinkley Point C:
Subventionsklage abgewiesen


[4.10.2016] Zehn Energieunternehmen aus Deutschland und Österreich haben im Rechtsstreit um Subventionen für das Atomkraftwerk Hinkley Point C eine Niederlage erlitten. Greenpeace Energy kündigt jedoch an, weitere Rechtsmittel zu prüfen.

Ein dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nachgeordnetes Gericht hat jetzt die Klage von zehn Energieanbietern aus Deutschland und Österreich gegen die hohen Subventionen für das Atomkraftwerk Hinkley Point C als nicht zulässig abgewiesen. Der Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy hat bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des EU-Gerichts zu prüfen. Laut einer Meldung von Greenpeace Energy hat der Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung, weil Hinkley Point C als Blaupause für weitere AKW-Projekte in Großbritannien und anderen europäischen Ländern dienen könnte. „In unserer Klage geht es nicht nur um die wirtschaftliche Betroffenheit einiger Unternehmen und nicht allein um Fragen der britischen Nuklearförderung, sondern gerade im Hinblick auf die Gründe der Kommission, die Beihilfe zu genehmigen, auch um eine entscheidende Weichenstellung für die europäische Energiepolitik“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace Energy. „Das Gericht verkennt aus unserer Sicht die Tragweite der Entscheidung, wenn es nun unsere Bedenken gegen die exorbitanten britischen Atomsubventionen abweist.“ Eine Studie des Analyseinstituts Energy Brainpool habe die geplanten Subventionen für Hinkley Point C mit 108 Milliarden Euro beziffert. Zusätzlich soll der Betreiber EDF ein Garantiepaket in zweistelliger Milliardenhöhe erhalten. Die EU-Kommission hat die Beihilfen im Jahr 2014 genehmigt. Daraufhin hatten Greenpeace Energy, das Unternehmen oekostrom aus Österreich und die deutschen Stadtwerke Aalen, Bietigheim-Bissingen, Bochum, Mainz, Mühlacker, Schwäbisch-Hall, Tübingen sowie die Energieversorgung Filstal geklagt. Wie Greenpeace Energy mitteilt, befürchten die zehn klagenden Unternehmen Einbußen und Wettbewerbsnachteile, da Hinkley Point C aufgrund der hohen Subventionen auch unabhängig vom Marktpreis Strom erzeugen und verkaufen kann. Mit einer Studie aus dem Jahr 2015 haben die Kläger eigenen Angaben zufolge belegt, dass Hinkley Point C auch die Börsenstrompreise in Deutschland messbar beeinflusst und damit Energieanbieter und Betreiber von Ökostrom-Anlagen wirtschaftlich benachteiligt. Auch die deutschen Verbraucher würden stärker belastet. (me)

http://www.greenpeace-energy.de

Stichwörter: Politik, Atomkraft, AKW Hinkley Point C, Greenpeace Energy, oekostrom, Stadtwerke Aalen, Stadtwerke Bietigheim-Bissingen, Stadtwerke Bochum, Stadtwerke Mainz, Stadtwerke Mühlacker, Stadtwerke Schwäbisch-Hall, Stadtwerke Tübingen, Energieversorung Filstal



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