[2.9.2016] Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum nennt die Förderung von KWK-Anlagen mit einer höheren Leistung als wesentliches Ziel des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) 2016. Jetzt könnte der Ausschluss des Eigenverbrauchs bei den geplanten Ausschreibungen diese Intention allerdings konterkarieren.
Das ursprüngliche Ziel des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) 2016, KWK-Anlagen mit höherer Leistung und netzdienlicher Qualität anzureizen, ist gefährdet. Das sagt Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum. Der Grund: Die Förderung von KWK-Anlagen im elektrischen Leistungsbereich von einem Megawatt (MW) bis 50 MW soll ab Winter 2017/2018 ausgeschrieben werden. Für Betreiber, die eine solche Förderung erhalten wollen, ist jedoch eine anteilige Eigenversorgung ausgeschlossen. Dies könnte nach Einschätzung von Gailfuß dazu führen, dass KWK-Anlagen mit einer Leistung zwischen einem und 50 MW in einem Krankenhaus oder einer Quartierslösung ab 2017 auch keine KWK-Zuschläge mehr erhalten werden. Um klare Aussagen tätigen zu können, müsse jedoch noch der genaue Wortlaut des Änderungstextes abgewartet werden. Dieser werde voraussichtlich im Oktober 2016 vorliegen. In seiner Übersicht zur KWK-Förderung greift Gailfuß noch eine Reihe weiterer ungeklärter Themenfelder auf und lädt schließlich zur KWK-Jahreskonferenz 2016 vom 25. bis zum 26. Oktober 2016 nach Magdeburg sowie zu weiteren KWK-Intensivseminaren ein.
(me)
http://www.bhkw-infozentrum.deWeitere Informationen zur KWK-Jahreskonferenz (Deep Link)
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